Veröffentlichung eines Flächennutzungsplanentwurfes: Der Entwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „An der Ersdorfer Straße“ im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung...

Veröffentlicht an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Stadt Rheinbach am  15.08.2025


Der Entwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „An der Ersdorfer Straße“ im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung Wormersdorf“ (Zum Zwecke der Errichtung von Einzelhandelsbetrieben) wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht. 

 

Die Veröffentlichung im Internet wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 3. November 2017 in der derzeit gültigen Fassung.

 

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Rheinbacher Ortsteiles Wormersdorf. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke 51, 52, 53 sowie Teile der Flurstücke 56, 57 und 58, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf. Die Größe des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 0,8 ha.

 

Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 41, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf), am Ende des Wirtschaftsweges mit kleinem Versprung in Richtung Nordosten,

  • Im Osten durch den Verlauf des Flurstücks 54 und geschnitten durch die Flurstücke 56, 57 und 58, jeweils Flur 4, Gemarkung Wormersdorf,

  • Im Süden durch die Wormersdorfer Straße L 471 (Flurstück 234, Flur 22, Gemarkung Wormersdorf) und

  • Im Westen durch das Flurstück 50, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf.

     

Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird verwiesen.

 

Anlass und Ziele der Planung

Der Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die beabsichtigte Errichtung eines Verbrauchermarktes sowie eines Getränkemarktes und eines Cafés mit Backwarenverkauf zuzüglich der insgesamt nutzungsbedingt erforderlichen Stellplatzanlage. Die beabsichtigte Einzelhandelsentwicklung fußt auf dem Bedarf nach einer qualitativen und quantitativen Verbesserung der Lebensmittelversorgung in Wormersdorf, die momentan nicht gegeben ist.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Ansiedlung eines Einzelhandelsstandorts durch die Darstellung einer gemischten Baufläche vorzubereiten sowie die Arrondierung der angrenzenden gemischten Bauflächen vorzunehmen. 

Es wird nun die Gelegenheit gegeben sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zu den Unterlagen des Entwurfes der Änderung des Flächennutzungsplanes zu äußern.

 

Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung einschließlich der dazugehörigen Fachgutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Rheinbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 

18.08.2025 bis einschließlich 18.09.2025

auf der Internetseite der Stadt Rheinbach

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) öffentlich ausgelegt.

Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses 

Montag bis Donnerstag     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                   14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag                                     8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-267 oder der Email-Adresse beteiligung-601@stadt-rheinbach.de möglich.

 

Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich.

 

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes sollen während der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

oder per Email an beteiligung-601@stadt-rheinbach.de übermittelt werden. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.

 

Hinweise

Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

 

Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen

Planungsunterlagen und Gutachten:

  • Planzeichnung und Begründung mit folgenden Themen: Standortwahl, Landschaftsplan, Sonstige Schutzgebiete, Grünflächen „Schutzgrün / Ortsrandeingrünung“, Erschließung, Grundwasserschutz / Oberflächengewässer, Entwässerung, Bodendenkmalpflege, Altlasten / Bergbau, Immissionsschutz, Grünordnung

  • Umweltbericht mit folgenden Themen: in Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzte umweltbezogene Ziele, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Entwicklungsprognosen, Bau und Vorhandensein des Vorhabens einschließlich Abrissarbeiten, Nutzung natürlicher Ressourcen, Art und Menge an Emissionen, Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung, Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt, Kumulierung von Auswirkungen, Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels, Eingesetzte Stoffe und Techniken, Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Anderweitige Planungsmöglichkeiten, Erhebliche nachteilige Auswirkungen, Geplante Überwachungsmaßnahmen, Artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriffs- / Ausgleichs - Bilanzierung

  • Auszug aus dem rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 4

  • Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Nahversorgungsvorhabens 

  • Artenschutzrechtliche Prüfung

  • Ergänzende Kompensationsbilanzierung zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag 

  • Geotechnische Untersuchung

  • Schalltechnische Untersuchung

  • Untersuchung Verkehrliche Auswirkungen

  • Verkehrsplanung

  • Entwässerungskonzept

  • Überflutungsbetrachtung

 

Umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen:

Schutzgut Mensch

  • Verkehrliche Erschließung einschließlich Verkehrsteuerung, Verkehrslenkung und Mobilität und verkehrliche Erschließung für die Feuerwehr (Stellungnahmen BUND v. 25.07.2023, Rhein-Sieg-Kreis Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023, Landesbetrieb Straßenbau NRW v. 29.06.2023, Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Bevölkerungsschutz / Brandschutzdienststelle v.  03.07.2023)

  • Verkehrsuntersuchung mit Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz (Stellungnahme Stadt Meckenheim v. 25.07.2023)

  • Immissionsschutz, Schallschutzmaßnahmen (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v.  24.07.2023) 

  • Maßnahmen bzgl. durch Straßenverkehr bzw. geplanten Straßenverkehr verursachte Emissionen (z. B. Lärm, Luftverunreinigungen, Schadstoffausbreitung) (Stellungnahmen Landesbetrieb Straßenbau NRW v. 29.06.2023, Autobahn GmbH d. Bundes v. 14.07.2023)

  • Maßnahmen bzgl. durch ein militärisches Fluggebiet verursachte Emissionen (z. B. Lärm, Luftverunreinigungen (Stellungnahme des Bundesamtes f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr v. 07.08.2023)

  • Standortwahl (Stellungnahme BUND v.  25.07.2023)

  • Löschwasserversorgung (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Bevölkerungsschutz / Brandschutzdienststelle v. 03.07.2023)

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz

  • Umwelt- und Naturschutz mit Artenschutz einschließlich Gehölzstrukturen (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023)

  • Erhalt /Fällung vorhandene Bäume (Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW v. 29.06.2023)

  • Ermittlung Kompensationsbedarf (Stellungnahme BUND v.  25.07.2023)

  • Lage Kompensationsmaßnahmen (Stellungnahmen Autobahn GmbH d. Bundes v. 14.07.2023 und diverse Netzbetreiber)

  • Vorhandensein von Versorgung- sowie Produktleitungen sowie Anlagen (Stellungnahmen diverser Netzbetreiber)

Schutzgut Boden und Flächen sowie Wasser

  • Bodenschutz mit Eingriffsausgleichsbilanzierung bezüglich des Schutzgutes Boden (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023)

  • Grundwasserverhältnisse (Stellungnahme Erftverband v. 12.07.2023, Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg v. 04.07.2023)

  • Bergbauliche Verhältnisse (Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg v.  04.07.2023)

  • Erdbebengefährdung (Stellungnahme Geologischer Dienst v. 13.07.2023)

  • Verwendung v. Mutterboden (Stellungnahme Geologischer Dienst v. 13.07.2023)

  • Versiegelung Ackerböden (Stellungnahme BUND v.  25.07.2023)

  • Dachbegrünung (Stellungnahme BUND v.  25.07.2023)

 

Schutzgut Luft/Klima

  • Anpassung an den Klimawandel (Starkregen) (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v.  24.07.2023)

  • Erneuerbare Energien (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v.  24.07.2023 u. Stellungnahme BUND v.  25.07.2023)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Eingetragene Baudenkmäler (Stellungnahme LVR-Amt f. Denkmalpflege v. 19.07.2023)

  • Umfang u. Detaillierungsgrad Umweltprüfung (Stellungnahme LVR-Amt f. Denkmalpflege v. 19.07.2023)

  • Hinweis bzgl. archäologischer Bodenfunde (Stellungnahme LVR-Amt f. Bodendenkmalpflege v.  27.09.2023)

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.

Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter https://www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden. 

 

Sofern eine Stellungnahme über https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz.php entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.

 

Rheinbach, den 07.08.2025

 

i. V. Daniela Hoffmann

Erste Beigeordnete

 

Übersichtslageplan - Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich An der Ersdorfer Straße