Veröffentlicht an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Stadt Rheinbach am 15.08.2025
Der Entwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „An der Ersdorfer Straße“ im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Nahversorgung Wormersdorf“ (Zum Zwecke der Errichtung von Einzelhandelsbetrieben) wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.
Die Veröffentlichung im Internet wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 3. November 2017 in der derzeit gültigen Fassung.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Rheinbacher Ortsteiles Wormersdorf. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke 51, 52, 53 sowie Teile der Flurstücke 56, 57 und 58, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf. Die Größe des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 0,8 ha.
Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt:
Im Norden durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 41, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf), am Ende des Wirtschaftsweges mit kleinem Versprung in Richtung Nordosten,
Im Osten durch den Verlauf des Flurstücks 54 und geschnitten durch die Flurstücke 56, 57 und 58, jeweils Flur 4, Gemarkung Wormersdorf,
Im Süden durch die Wormersdorfer Straße L 471 (Flurstück 234, Flur 22, Gemarkung Wormersdorf) und
Im Westen durch das Flurstück 50, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird verwiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Der Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die beabsichtigte Errichtung eines Verbrauchermarktes sowie eines Getränkemarktes und eines Cafés mit Backwarenverkauf zuzüglich der insgesamt nutzungsbedingt erforderlichen Stellplatzanlage. Die beabsichtigte Einzelhandelsentwicklung fußt auf dem Bedarf nach einer qualitativen und quantitativen Verbesserung der Lebensmittelversorgung in Wormersdorf, die momentan nicht gegeben ist.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Ansiedlung eines Einzelhandelsstandorts durch die Darstellung einer gemischten Baufläche vorzubereiten sowie die Arrondierung der angrenzenden gemischten Bauflächen vorzunehmen.
Es wird nun die Gelegenheit gegeben sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zu den Unterlagen des Entwurfes der Änderung des Flächennutzungsplanes zu äußern.
Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung einschließlich der dazugehörigen Fachgutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Rheinbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
18.08.2025 bis einschließlich 18.09.2025
auf der Internetseite der Stadt Rheinbach
https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) öffentlich ausgelegt.
Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-267 oder der Email-Adresse beteiligung-601@stadt-rheinbach.de möglich.
Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes sollen während der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite
https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
oder per Email an beteiligung-601@stadt-rheinbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.
Hinweise
Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen
Planungsunterlagen und Gutachten:
Planzeichnung und Begründung mit folgenden Themen: Standortwahl, Landschaftsplan, Sonstige Schutzgebiete, Grünflächen „Schutzgrün / Ortsrandeingrünung“, Erschließung, Grundwasserschutz / Oberflächengewässer, Entwässerung, Bodendenkmalpflege, Altlasten / Bergbau, Immissionsschutz, Grünordnung
Umweltbericht mit folgenden Themen: in Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzte umweltbezogene Ziele, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Entwicklungsprognosen, Bau und Vorhandensein des Vorhabens einschließlich Abrissarbeiten, Nutzung natürlicher Ressourcen, Art und Menge an Emissionen, Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung, Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt, Kumulierung von Auswirkungen, Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels, Eingesetzte Stoffe und Techniken, Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Anderweitige Planungsmöglichkeiten, Erhebliche nachteilige Auswirkungen, Geplante Überwachungsmaßnahmen, Artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriffs- / Ausgleichs - Bilanzierung
Auszug aus dem rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 4
Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Nahversorgungsvorhabens
Artenschutzrechtliche Prüfung
Ergänzende Kompensationsbilanzierung zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
Geotechnische Untersuchung
Schalltechnische Untersuchung
Untersuchung Verkehrliche Auswirkungen
Verkehrsplanung
Entwässerungskonzept
Überflutungsbetrachtung
Umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen:
Schutzgut Mensch
Verkehrliche Erschließung einschließlich Verkehrsteuerung, Verkehrslenkung und Mobilität und verkehrliche Erschließung für die Feuerwehr (Stellungnahmen BUND v. 25.07.2023, Rhein-Sieg-Kreis Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023, Landesbetrieb Straßenbau NRW v. 29.06.2023, Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Bevölkerungsschutz / Brandschutzdienststelle v. 03.07.2023)
Verkehrsuntersuchung mit Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz (Stellungnahme Stadt Meckenheim v. 25.07.2023)
Immissionsschutz, Schallschutzmaßnahmen (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023)
Maßnahmen bzgl. durch Straßenverkehr bzw. geplanten Straßenverkehr verursachte Emissionen (z. B. Lärm, Luftverunreinigungen, Schadstoffausbreitung) (Stellungnahmen Landesbetrieb Straßenbau NRW v. 29.06.2023, Autobahn GmbH d. Bundes v. 14.07.2023)
Maßnahmen bzgl. durch ein militärisches Fluggebiet verursachte Emissionen (z. B. Lärm, Luftverunreinigungen (Stellungnahme des Bundesamtes f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr v. 07.08.2023)
Standortwahl (Stellungnahme BUND v. 25.07.2023)
Löschwasserversorgung (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Bevölkerungsschutz / Brandschutzdienststelle v. 03.07.2023)
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz
Umwelt- und Naturschutz mit Artenschutz einschließlich Gehölzstrukturen (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023)
Erhalt /Fällung vorhandene Bäume (Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW v. 29.06.2023)
Ermittlung Kompensationsbedarf (Stellungnahme BUND v. 25.07.2023)
Lage Kompensationsmaßnahmen (Stellungnahmen Autobahn GmbH d. Bundes v. 14.07.2023 und diverse Netzbetreiber)
Vorhandensein von Versorgung- sowie Produktleitungen sowie Anlagen (Stellungnahmen diverser Netzbetreiber)
Schutzgut Boden und Flächen sowie Wasser
Bodenschutz mit Eingriffsausgleichsbilanzierung bezüglich des Schutzgutes Boden (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023)
Grundwasserverhältnisse (Stellungnahme Erftverband v. 12.07.2023, Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg v. 04.07.2023)
Bergbauliche Verhältnisse (Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg v. 04.07.2023)
Erdbebengefährdung (Stellungnahme Geologischer Dienst v. 13.07.2023)
Verwendung v. Mutterboden (Stellungnahme Geologischer Dienst v. 13.07.2023)
Versiegelung Ackerböden (Stellungnahme BUND v. 25.07.2023)
Dachbegrünung (Stellungnahme BUND v. 25.07.2023)
Schutzgut Luft/Klima
Anpassung an den Klimawandel (Starkregen) (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023)
Erneuerbare Energien (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung v. 24.07.2023 u. Stellungnahme BUND v. 25.07.2023)
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Eingetragene Baudenkmäler (Stellungnahme LVR-Amt f. Denkmalpflege v. 19.07.2023)
Umfang u. Detaillierungsgrad Umweltprüfung (Stellungnahme LVR-Amt f. Denkmalpflege v. 19.07.2023)
Hinweis bzgl. archäologischer Bodenfunde (Stellungnahme LVR-Amt f. Bodendenkmalpflege v. 27.09.2023)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.
Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter https://www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden.
Sofern eine Stellungnahme über https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz.php entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.
Rheinbach, den 07.08.2025
i. V. Daniela Hoffmann
Erste Beigeordnete