Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfes: Der Bebauungsplan Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim“ (zum Zwecke des Wiederaufbaus der Grundschule mit Mehrzweckhalle) wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht

Veröffentlicht an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Stadt Rheinbach am  15.08.2025


Die Veröffentlichung im Internet wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 und § 4 (2) BauGB vom 3. November 2017 in der derzeit gültigen Fassung.

 

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim“ umfasst das Flst. Nr. 13, Flur 5, Gemarkung Flerzheim, Teilflächen des Flurstücks Nr. 463 (Landesstraße L 113), Flur 5, Gemarkung Flerzheim, sowie Teilflächen der Flst. Nr. 14 und 15, Flur 5, Gemarkung Flerzheim, welche derzeit landwirtschaftlich genutzt werden. 

Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden durch das landwirtschaftlich genutzte Flst. Nr. 400, Flur 5, Gemarkung Flerzheim und Teilflächen des Flst. Nr. 463, (Landesstraße L 113), Flur 5, Gemarkung Flerzheim

  • Im Osten durch den Verlauf der Landesstraße L 113 und die daran östlich angrenzende Bestandsbebauung 

  • Im Westen durch den Wirtschaftsweg, Flst. Nr. 148, Flur 5, Gemarkung Flerzheim), und die Teilflächen der landwirtschaftlich genutzten Flst. Nr. 14 und 15, Flur 5, Gemarkung Flerzheim

  • Im Süden durch Teilflächen des landwirtschaftlich genutzten Flst. Nr. 14 Flur 5, Gemarkung Flerzheim und Teilflächen des Flst. Nr. 463, (Landesstraße L 113) Flur 5, Gemarkung Flerzheim.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem mitveröffentlichten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

Anlass und Ziele der Planung

Aufgrund der Starkregenereignisse im Juli 2021 wurden sowohl die katholische Grundschule als auch die Turnhalle in der Ortschaft Flerzheim stark beschädigt. Im Rahmen einer vorgelagerten Machbarkeitsstudie zum Wiederaufbau und daraufhin einer durgeführten Standortalternativenprüfung hat sich der vorliegende Standort in Flerzheim behauptet. Infolgedessen hat die Stadt Rheinbach ein Bauleitplanverfahren eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung bereits durchgeführt. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Baurechtschaffung zur Errichtung eines Gebäudekomplexes, der sowohl als Schulstandort als auch als Sport-, Begegnungs- und Versammlungsstätte (Mehrzweckhalle) dient. 

Es wird nun die Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zu den Unterlagen des Bebauungsplanentwurfes erneut zu äußern.

 

Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich der dazugehörigen Fachgutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Rheinbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 

18. August 2025 bis einschließlich 18. September 2025

auf der Internetseite der Stadt Rheinbach

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) öffentlich ausgelegt.

Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses 

Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag                                  8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-253 oder der Email-Adresse beteiligung-601@stadt-rheinbach.de möglich.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Mensch: Lage des Standortes (Stellungnahmen Bezirksregierung Köln (Verkehr) vom 13.05.24, Stadt Meckenheim vom 05.06.24), leistungsfähige Verkehrserschließung/Verkehrsuntersuchung (Stellungnahmen Bezirksregierung Köln (Verkehr) vom 13.05.24, Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 02.05.24, Rhein-Sieg-Kreis vom 27.05.24, Stadt Meckenheim vom 05.06.24), Starkregen/Überflutungsschutz/Entwässerungskonzept (Stellungnahme Rhein-Sieg Kreis vom 27.05.24), Lärmschutz/Lärmgutachten (Stellungnahme Stadt Meckenheim vom 05.06.2024)

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen/Umweltprüfung/Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Stellungnahmen Landwirtschaftskammer vom 24.05.24 und Rhein-Sieg-Kreis vom 27.05.24

  • Schutzgut Boden und Flächen: agrarstrukturelle Bedenken/Flächeninanspruchnahme (Stellungnahmen Kreisbauernschaft vom 23.05.24, Landwirtschaftskammer vom 24.05.24), Boden/Baugrund (Stellungnahmen Bezirksregierung Arnsberg vom 30.04.24, Geologischer Dienst NRW vom 16.05.24)

  • Schutzgut Wasser: Trinkwasserschutz/Wasserschutzgebiet (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis vom 27.05.25)

  • Schutzgut Luft/Klima: Klimawandel (Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis vom 27.05.24)

  • Schutzgut kulturelles Erbe: archäologisches kulturelles Erbe/archäologische Sachverhaltsermittlung/Bodendenkmalpflege/Denkmalpflege (Stellungnahmen LVR-Denkmalpflege vom 24.05.24, LVR-Bodendenkmalpflege 19.06.24), historischer Kulturlandschaftsbereich/Kulturlandschaftspflege/Kulturelles Erbe (Stellungnahme LVR-Denkmalpflege vom 24.05.24)

 

Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich.

 

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes sollen während der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite 

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen 

oder per Email an beteiligung-601@stadt-rheinbach.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.

Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter https://www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden. Sofern eine Stellungnahme über https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz.php entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.

 

Rheinbach, den 24.07.2025

Ludger Banken

Bürgermeister   

Übersichtslageplan Bebauungsplan Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 “Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim”