Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
- Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -
Freiwilliger Landtausch Großbüllesheim
Az.: 33.44 – 5 25 01 –
Köln, den 26.03.2025
Zeughausstr. 2-8
50667 Köln
Tel.: 0221/147-2033
Beschluss
Die Bezirksregierung Köln hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen:
1. Für Teile der Stadt Euskirchen, wird aufgrund der §§ 103a ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBI. I S. 2794), der
Freiwilliger Landtausch Großbüllesheim
angeordnet und das Tauschgebiet für die nachstehend aufgeführten Grundstücke festgestellt:
Regierungsbezirk Köln
Kreis Euskirchen
Stadt Euskirchen
Gemarkung Großbüllesheim
Flur 4 Flurstück 27
Flur 4 Flurstück 28
Gemarkung Kleinbüllesheim
Flur 11 Flurstück 124
2. Das Tauschgebiet ist auf der als Anlage zu diesem Beschluss genommenen Gebietskarte dargestellt und hat eine Größe von rund 4,55 ha.
3. Der Beschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten einen Monat lang während der Besuchszeiten bei der
Bezirksregierung Köln,
Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln
aus. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0221 147 3504 oder per E-Mail: gerry.affeldt@bezreg-koeln.nrw.de wird gebeten.
Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses.
4. Rechte an den vorstehenden Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses schriftlich bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln
oder persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung unter o. g. Rufnummer oder E-Mail bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33,
Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln
unter Angabe des Az. 33.44 – 5 25 01 – anzumelden.
Rechte können auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde angemeldet werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de.
Rechte können auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz angemeldet werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de.
Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken.
Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln hat die anmeldende Person ihr Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung.
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirksregierung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen nach § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.
Der/die Inhaber/in eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der/die Beteiligte, dem/der gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.
Gründe:
Die Voraussetzungen für die Anordnung des freiwilligen Landtausches liegen nach den §§ 103a, 103c FlurbG vor. Die Tauschpartner haben die Durchführung des Verfahrens beantragt und glaubhaft gemacht, dass sich der freiwillige Landtausch verwirklichen lässt.
Das freiwillige Landtauschverfahren dient der Verbesserung der Agrarstruktur.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats Widerspruch unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33
50667 Köln.
Hinweis:
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.
Im Auftrag
gez. Kopka
Kopka
Ltd. Regierungsvermessungsdirektor
Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung mit Gebietskarte wird ebenfalls auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter:
https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.
Öffentliche Bekanntmachung des Beschluss zum Freiwilligen Landtausch Großbüllesheim (pdf)