Bekanntmachung für die Feststellung der Nachfolge für Ratsherrn Mathias Hell (CDU)

Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV NW S. 454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022, gebe ich Folgendes bekannt:

Ratsherr Mathias Hell - CDU-Fraktion - ist mit Ablauf des 30. September 2023 aus dem Rat der Stadt Rheinbach ausgeschieden.
Nach den Wahlvorschlägen für die Wahl aus der Reserveliste der Partei CDU würde Herr Bernd Beißel in den Rat der Stadt Rheinbach nachrücken. Dieser hat mit Schreiben vom 9. Oktober 2023 den Verzicht auf die Annahme des Mandates erklärt.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz rückt nach Unterzeichnung der Annahmeerklärung am 12. Oktober 2023 Frau Karin Schulze, Gansweide 33, 53359 Rheinbach in den Rat der Stadt Rheinbach nach.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Gültigkeit der Feststellung der Nachfolgerin können gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben.

Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Verwaltungsgebäude
53359 Rheinbach, Schweigelstraße 23, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Rheinbach, 19.10.2023

In Vertretung:

Daniela Hoffmann
Erste Beigeordnete