Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „An der Ersdorfer Straße“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach hat in der Sitzung am 04.02.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „An der Ersdorfer Straße“ wird gemäß § 2 (1) i.V.m. § 8 (3) Baugesetzbuch im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Wormersdorf Nr. 18 „Großflächiger Einzelhandel – Nahversorgung Wormersdorf“ erneut zur Aufstellung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Ortsteiles Wormersdorf. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke 51, 52, 53 sowie Teile der Flurstücke 56, 57 und 58, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf. Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 41, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf), am Ende des Wirtschaftsweges mit kleinem Versprung in Richtung Nordosten, 

  • Im Osten durch den Verlauf des Flurstücks 54 und geschnitten durch die Flurstücke 56, 57 und 58, jeweils Flur 4, Gemarkung Wormersdorf, 

  • Im Süden durch die Wormersdorfer Straße L 471 (Flurstück 234, Flur 22, Gemarkung BV/2276/2025 Seite 2 von 4 Wormersdorf) und 

  • Im Westen durch das Flurstück 50, Flur 4, Gemarkung Wormersdorf.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Geringfügige Änderungen des Plangebiets während der Bearbeitung bleiben vorbehalten.


Bekanntmachungsanordnung:

 Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 04.02.2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Rheinbach, den 16.07.2025

Ludger Banken
Bürgermeister                 

Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich  „An der Ersdorfer Straße“