Das Wahlamt der Stadt Rheinbach öffnet am Montag, 11. August 2025. Bis spätestens 24. August werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten die Information, in welchem Wahlbezirk man wahlberechtigt ist und in welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben kann.
Alternativ nutzen mittlerweile zahlreiche Wahlberechtige die Briefwahl. Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden:
- online über das Wahlscheinverfahren mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
- per E-Mail an: wahlamt@stadt-rheinbach.de
- formlos per Post an: Stadt Rheinbach – Wahlamt Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach
- persönlich im Briefwahlbüro während der Öffnungszeiten.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Meldeadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- ggf. eine abweichende Versandadresse.
Eine Beantragung der Wahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.
Wahlberechtigte können ihre Stimme ab dem 11. August 2025 auch per Briefwahl im Wahlamt des Rathauses abgeben.