Bürgerbüro - Einwohnermeldewesen
Soziale Leistungen
Ab dem 28.04.2022 können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld auch Online über das Serviceportal "Gemeinsame Online" beantragen.
Für die Nutzung dieses Dienstes ist eine Registrierung im Serviceportal "Gemeinsam Online" notwendig. Hilfreiche Tipps zum Ablauf der Registrierung sowie der Antragsstellung erhalten Sie auf der Internetseite des Serviceportals.
Bürgerbeteiligung
Mängelmelder als Ideen- und Beschwerdemanagement
Ratsinformationssystem der Stadt Rheinbach
GovData (Datenportal für Deutschland)
ARD - ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Bundesagentur für Arbeit
Erstantrag für Arbeitslosengeld II
Online-Dienstleistungen für Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderbonus
Bundesamt für Justiz
Land Nordrhein-Westfalen
Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Beantragung eines Führerscheins
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Online-Dienstleistungen der Zulassungsbehörde im Portal "i-KFZ"
- Außerbetriebssetzung eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- Umschreibung mit/ohne Halterwechsel bzw. mit/ohne Kennzeichenübernahme eines Fahrzeuges
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Adressänderung
Wissenswertes über „Rheinbach Online“
Was bedeutet und verbirgt sich hinter „Rheinbach Online“ bzw. E-Government?
Der Behördengang von Morgen wird zukünftig immer mehr über den elektronischen Weg ins Rathaus stattfinden. Dies ist das erklärte Ziel des E-Government. So sollen alle Dienstleistungen der Behörde mit dem Einsatz neuer Medien rund um die Uhr den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden können. Zügige und von starren Öffnungszeiten unabhängige Antragstellungen können ab sofort über das Internet abgewickelt werden.
Wozu dient das Bürger- oder Servicekonto?
Mit dem vom Land NRW bereitgestellten Service Konto lassen sich verschiedene E-Government Angebote verschiedenster Behörden nutzen. Ein einmal mit der eID-Funktion des Personalausweises angelegtes Servicekonto kann für Anmeldungen in Online-Portalen genutzt werden.
Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite des Service Konto NRW.
Elektronische Bezahlung – aber wie?
Sofern Sie bei „Rheinbach Online“ eine kostenpflichtige Dienstleistung beantragen, werden Sie in einen elektronischen Zahlvorgang geleitet, bei dem Sie per giropay oder Kreditkarte die Zahlung unbar vornehmen können.
Ist der Besitz des Personalausweises mit eID-Funktion zwingend notwendig und was wird zum Einsatz der Funktion benötigt?
Die zurzeit online angebotenen Dienstleistungen erfordern noch nicht den Einsatz eines Personalausweises, der mit einer elektronischen Identitätsfunktion ausgestattet ist. Für die Nutzung und Registrierung des Service Konto NRW ist er von Vorteil.
Sofern eine entsprechende Authentifizierung für zukünftige Dienstleistungen vorgeschrieben ist, benötigen Sie den Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mit Hilfe eines Kartenlesegerätes für den Einsatz am Computer:
- Einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Eine persönliche, 6-stellige PIN (die Transport-PIN muss geändert worden sein)
- Ein eID-zertifiziertes Kartenlesegerät
- Den eID-Client (Software; für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer)
- Mit Hilfe eines Smartphones:
- Einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Eine persönliche, 6-stellige PIN (die Transport-PIN muss geändert worden sein)
- Ein von der AusweisApp 2 unterstütztes Android-Gerät
- Die „AusweisApp2“ aus dem Google Play Store