Veröffentlicht an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Stadt Rheinbach am 24.09.2024
Stadt Rheinbach
Der Bürgermeister
Fachbereich V
Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung über die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Rheinbach Nr. 76 „Dreeser Weg – Aachener Straße“ ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zusätzlich im Internet unter dem Pfad https://www.rheinbach.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.
Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfes
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rheinbach Nr. 76 „Dreeser Weg – Aachener Straße“ (innerörtliche Nachverdichtung zu Wohnzwecken) einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.
Die Veröffentlichung im Internet wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch, § 13a Baugesetzbuch u. § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch vom 3. November 2017 in der derzeit gültigen Fassung.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Teilbereich der Rheinbacher Kernstadt. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Dreeser Weg – Aachener Straße“ mit einer Fläche von ca. 7.090 m² umfasst Teile der Flurstücke 853 und 854 (vormals Flurstücke 617, 618, 621, 622, 623 und 700) auf der Flur 4 der Gemarkung Rheinbach.
Im Nordwesten wird das Plangebiet durch die eingeschossigen Betriebs- und Bürogebäude der Nutzungen der Straßenmeisterei des Landesbetriebes Straßenbau NRW begrenzt (Flurstück 85, Flur 5). Im Osten und Süden wird das Plangebiet durch bestehende Wohnnutzungen in Form von mehreren zweigeschossigen Wohngebäuden in offener Bauweise gefasst, welche von Seiten der östlich des Plangebiets verlaufenden öffentlichen Verkehrsflächen „Dreeser Weg“ sowie der südlich des Plangebiets verlaufenden öffentlichen Verkehrsflächen „Sonnenscheinstraße“ erschlossen werden und sich außerhalb der Grundstücksflächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befinden. Der zwischen den beiden Plangrundstücken verlaufende Teil der Kolpingstraße ist Teil des Geltungsbereiches. Im Westen, westlich der „Aachener Straße“ befinden sich dem Plangebiet gegenüberliegend die ehemaligen Mitarbeiterwohnungen der unmittelbar daran westlich angrenzenden Justizvollzugsanstalt. Des Weiteren wird das Plangebiet begrenzt durch die Sonnenscheinstraße im Südosten und die Aachener Straße im Südwesten.
Gegenüber dem Planstand zum Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans um Teilbereiche vergrößert, die zuvor lediglich Teil des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes waren. So wurden Grundstücksflächen im westlichen Bereich der Bestandsnutzungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen „Dreeser Weg“ in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit aufgenommen. Hintergrund ist der, dass alle im Rahmen des Vorhabens erforderlichen und geplanten Stellplätze und Nebenanlagen (Pkw-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Spielplätze) auch auf planungsrechtlicher Ebene vollumfänglich gesichert werden sollen.
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes beinhaltet – im Gegensatz zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – nicht den zwischen den beiden Plangrundstücken verlaufenden Teil der Kolpingstraße.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird verwiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Rheinbach Nr. 76 „Dreeser Weg – Aachener Straße‘“ soll aufgestellt werden, um für die bisher unbeplanten Innenbereichsflächen des Plangebietes eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Die Grundstücke „Dreeser Weg Hausnummern 1-9“ sind entlang der Straße „Dreeser Weg“ anteilig mit Wohngebäuden bebaut. Die bisher mindergenutzten südlichen Grundstücksteile (Grün- und Freibereichsflächen) entlang der Aachener Straßen sind bisher unbebaut und sollen mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nachverdichtet und der Wohnnutzung zugeführt werden.
Auf Grundlage der Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans soll die angestrebte Wohnnutzung in Form von sieben einzelnen Wohngebäuden in zwei räumlichen Abschnitten erfolgen. Vier Gebäude sollen auf den Grundstücksflächen zwischen den Straßen „Sonnenscheinstraße“ und „Kolpingstraße“ errichtet werden und drei Gebäude auf den Grundstücksflächen nördlich der „Kolpingstraße“. Durch die geplante Stellung der baulichen Anlagen soll eine den Verlauf der Aachener Straße begleitende Bauflucht erreicht und somit i.V.m. der westlich der Aachener Straße gelegenen Anordnung der Bestandsbebauung eine städtebaulich gleichmäßige Eingangssituation im Bereich des nordwestlichen Stadteingangs geschaffen werden.
Für das Plangebiet wurde eine vorhabenkonkrete Festsetzung getroffen, wonach ausschließlich das Wohnen und Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger sowie solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Weise ausüben, zulässig sind. Die planerische Festsetzung wird damit dem Ziel der Planung gerecht, Wohnungen für die Wohnungsfürsorge des Bundes bereitzustellen. Nach derzeitigem Planungsstand der Vorhabenträgerin sollen
insgesamt 59 Wohneinheiten errichtet werden, mit denen preisgünstiger Wohnraum für einen beschränkten Nutzerkreis im zentralen Bereich der Stadt Rheinbach geschaffen werden soll,
70 % der Wohneinheiten als 1-2-Zimmer-Wohnungen und 30 % der Wohneinheiten als 3-Zimmer-Wohnungen errichtet werden.
Mit den getroffenen gebäude- und grundstücksbezogenen Festsetzungen (Grundflächenzahl, Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse, Gebäudehöhen) orientiert sich das Maß der baulichen Nutzung am umgebenden baulichen Bestand, um dessen städtebaulichen Charakter im Rahmen der baulichen Nachverdichtung fortzuführen. Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse für die geplante Wohnnutzung wird daher auf maximal zwei begrenzt. Bei dem darüber angeordneten zurückversetzten dritten Geschoss („Staffelgeschoss“) handelt es sich nicht um ein Vollgeschoss, da dieses weniger als ¾ der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses umfasst. Als zulässige Dachform für Hauptgebäude soll das Flachdach festgesetzt werden. Die geplante Bauweise aus freistehenden Baukörpern orientiert sich dabei an der umgebenden Bestandsbebauung, bestehend aus ebenfalls überwiegend freistehenden Gebäuden.
Die fußläufige und fahrradgebundene Erschließung der baulichen Nachverdichtung soll von Seiten der öffentlichen Verkehrsflächen „Dreeser Weg“, „Sonnenscheinstraße“ und „Kolpingstraße“ erfolgen. Durch die verkehrliche Erschließung von Seiten der Straße „Dreeser Weg“ wird die mögliche Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs im Bereich der Aachener Straße mit ihrer örtlich übergeordneten Erschließungsfunktion vermieden.
Die Kfz-Stellplätze sollen in zwei separaten unterirdisch angelegten Gemeinschaftsgaragen mit Zu- und Abfahrt zum „Dreeser Weg“ und auf einzelnen oberirdischen Stellplätzen in der Kolping- und der Sonnenscheinstraße untergebracht werden.
Die erforderlichen Fahrradabstellplätze sollen innerhalb der geplanten oberirdischen Fahrradabstellanlagen zwischen den Bestandsgebäuden sowie südlich des Gebäudes Dreeser Weg Nr. 7 untergebracht werden.
Im Randbereich zu den Verkehrsflächen werden Teile der Grundstücke der Vorhabenträgerin in öffentliche Verkehrsfläche umgewandelt, um hier verkehrliche Mindeststandards auch in Hinblick auf den Begegnungsverkehr von Fußgängern zu sichern.
Die Bestandsgebäude außerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bleiben erhalten. Die dazwischenliegenden vierbündigen Garagen entfallen, um hier die Zufahrten der Tiefgaragen sowie die oberirdischen Fahrradabstellanlagen anzulegen. Die entfallenden Garagenstellplätze werden als oberirdische Stellplätze neben den Tiefgaragenzufahrten bzw. im Vorbereich der Fahrradabstellanlagen sowie in den seitlichen Grundstücksbereichen der Bestandsgebäude an der Kolpingstraße bzw. der Sonnenscheinstraße ersetzt.
In den entstehenden, weitgehend begrünten Innenhöfen zwischen den Bestandsgebäuden und den Neubauten werden die für die Neubauten erforderlichen Kleinkindspielflächen integriert, welche auch den Bewohner*innen der Bestandsgebäude zugänglich sein sollen.
Im Zuge der baulichen Nachverdichtung wird der überwiegende Anteil der Bestandsbäume zur „Aachener Straße“ entfallen. Die entfallenden Bäume sollen jedoch anteilig durch die Neuanpflanzung von Bäumen im Plangebiet ersetzt werden. Hierfür wurden entsprechende Festsetzungen getroffen.
Des Weiteren werden Festsetzungen zu Schallschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor Lichtimmissionen getroffen und im Baufeld 1 und 2 Flächen für die Rückhaltung von Niederschlagswasser in Form von zu begrünenden Rückhaltemulden festgesetzt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan besteht aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie aus Hinweisen. Eine Begründung und die dazugehörigen Fachgutachten sind beigefügt und führen detailliert zu Anlass, Ziel und Inhalt der Planung aus.
Hinweis
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rheinbach Nr. 76 „Dreeser Weg – Aachener Straße“ einschließlich Vorhaben-und Erschließungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigtem Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch i.V.m. § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt.
Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplans wird mit Begründung einschließlich der dazugehörigen Fachgutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Rheinbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
26.09.2024 bis einschließlich 29.10.2024
auf der Internetseite der Stadt Rheinbach
https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) öffentlich ausgelegt.
Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Donnerstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-250 oder der Email-Adresse planung@stadt-rheinbach.de möglich.
Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sollen während der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite
https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
oder per Email an planung@stadt-rheinbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.
Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter https://www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden.
Sofern eine Stellungnahme über https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz.php entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.
Rheinbach, den 23.09.2024
gez. Ludger Banken
Ludger Banken
Bürgermeister