Rheinbach, 1. März 2023
Stadt Rheinbach
Der Wahlleiter
BEKANNTMACHUNG
Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV NW S. 454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022, gebe ich Folgendes bekannt:
Ratsherr Hinrich Kramme – UWG-Fraktion – ist mit Ablauf des 28. Februar 2023 aus dem Rat der Stadt Rheinbach ausgeschieden.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz rückt nach Unterzeichnung der Annahmeerklärung am 1. März 2023 Herr Axel Wilcke, Kannenbäckerstraße 45, 53359 Rheinbach in den Rat der Stadt Rheinbach nach.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes jede*r Wahlberechtigte*r des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben.
Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Verwaltungsgebäude 53359 Rheinbach, Schweigelstraße 23, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
gezeichnet
Ludger Banken
Bürgermeister