Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Queckenberg hat in ihrer Sitzung am 20. April 2023 die Neufassung ihrer Satzung beschlossen. Diese Satzung wurde von der Aufsichtsbehörde wie folgt
genehmigt:
Genehmigungsverfügung
Die vorstehende, von der Verbandsversammlung der Jagdgenossenschaft Queckenberg am 20. April 2023 beschlossene Satzung wird von mir gemäß § 7 Absatz 2 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen genehmigt.
Siegburg, den 1. August 2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Untere Jagdbehörde
i.A.
gez. Loebach
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Genehmigung wird gemäß § 7 Absatz 2 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 16 Absatz 1 der Satzung vom 08.08.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die genehmigte Satzung liegt in der Zeit vom 17.08.2023 bis 31.08.2023 öffentlich aus.
Queckenberg, den 08.08.2023
Der Jagdvorstand:
gez. Willi Schnitzler
(Jagdvorsteher)
gez. Ulrich Mack gez. Josef Schorn
(Beisitzer des Jagdvorstands)