Nachrichtlicher Hinweis zur Öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfes Rheinbach-Oberdrees Nr. 11 "Bundesstraße, Mieler Straße, Landgraben"

Veröffentlicht an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Stadt Rheinbach am 22.05.2024


Stadt Rheinbach
Der Bürgermeister 
Fachbereich V 
Sachgebiet 60.2 Stadtentwicklung

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs Rheinbach-Oberdrees Nr. 11 „Bundesstraße, Mieler Straße, Landgraben“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich im Internet unter dem Pfad https://www.rheinbach.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

 Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfes

 

Der Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 11 „Bundesstraße, Mieler Straße, Landgraben“ (-innerörtliche Nachverdichtung zum Zwecke der Realisierung von Wohn- und wohngebietsverträglichen Nutzungen-) wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.

Die Veröffentlichung im Internet wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB u. § 4a Abs. 2 BauGB vom 3. November 2017 in der derzeit gültigen Fassung.

 

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das ca. 0,65 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Oberdrees. Im Zuge der Entwurfsbearbeitung wurde der räumliche Geltungsbereich gegenüber dem Flächenumgriff des Aufstellungsbeschlusses nach Westen um die privaten Flächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes bis an die Parzelle des Gewässers „Landgraben“ um 699 m² zugunsten artenschutzrechtlicher Maßnahmen erweitert. 

 

Das Plangebiet wird in etwa begrenzt

im Norden durch die Grundstücke der Bebauung Mieler Straße Nr. 13, 11 und 7,

im Osten durch die Kreisstraße „Mieler Straße“ (K 61),

im Süden durch die Bundesstraße (B 266),

im Westen durch das Fließgewässer „Landgraben“.

Extern werden in Rheinbach-Oberdrees vorgezogene Artenschutz-Maßnahmen (CEF-Maßnahme) auf Teilflächen des Flurstückes 54/3, Flur 2, Gemarkung Oberdrees in einem Umfang von 450 m² festgesetzt.

Auf die zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lagepläne wird verwiesen.

 

Anlass und Ziele der Planung

Der Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 11 „Bundesstraße, Mieler Straße, Landgraben“ dient der Überbauung bisher bereits baulich genutzter privater Grundstücksflächen sowie der städtebaulichen Nachverdichtung bisher unbebauter privater Grundstücksflächen zur Realisierung von Wohn- und wohngebietsverträglichen Nutzungen. Mit der Planung wird der grundsätzliche Vorrang der Nutzung bereits erschlossener Grundstücke innerhalb des bestehenden Siedlungsbereichs vor der Inanspruchnahme bisheriger Außenbereichsflächen berücksichtigt. Die Planung entspricht der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB.

Für die privaten Grundstücksflächen wurde ein städtebauliches Konzept erstellt, welches im Zuge des weiteren Planverfahrens inhaltlich ergänzt wurde. Unter Berücksichtigung der Ziele des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen 2030 ist eine Wohnnutzung in einem Umfang von nunmehr ca. 51 Wohneinheiten (WE) unterschiedlicher Größe auf einer Fläche von ca. 3.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Zusätzlich sind auch mögliche gewerbliche Nutzungen auf einer Fläche von ca. 150 m² BGF, die im Bereich der geplanten Bebauung im Südosten der privaten Grundstücksflächen angeordnet werden sollen, benannt. 

Gemäß den plangebietsbezogenen Zielsetzungen des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen 2030 und den geplanten Nutzungen auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes sowie unter Berücksichtigung der ortsteilbezogenen Lage mit geeigneter verkehrlicher Anbindung soll auf den Flächen sowohl ein zukunftsfähiges, flexibles als auch standortverträgliches Nutzungsspektrum ermöglicht werden.

 

Hinweis

Der Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 11 „Bundesstraße, Mieler Straße, Landgraben“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich der dazugehörigen Fachgutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Rheinbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 

23. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024

auf der Internetseite der Stadt Rheinbach

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

veröffentlicht.

 

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.2 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) öffentlich ausgelegt.

Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses 

Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-250 oder der Email-Adresse planung@stadt-rheinbach.de möglich.

  Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich.

 

Stellungnahmen

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes sollen während der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen 

oder per Email an planung@stadt-rheinbach.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.

Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter https://www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden. Sofern eine Stellungnahme über https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz.php entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.

 

Rheinbach, den 22.05.2024

 

gez. Ludger Banken

 

Ludger Banken

Bürgermeister 

Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Rheinbach-Oberdrees Nr. 11

Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Rheinbach-Oberdrees Nr. 11 „Bundesstraße, Mieler Straße, Landgraben“ und räumlicher Zuordnung der internen und externen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen A1 und A2