Veröffentlicht an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Stadt Rheinbach am 27.11.2024
Stadt Rheinbach
Der Bürgermeister
Fachbereich V
Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung
Erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 40 „Gerbergasse/Grabenstraße“, 3. Änderung
unter Anwendung des § 13 a Baugesetzbuch
- Innerörtliche Nachverdichtung im Bereich bestehender Mischgebietsflächen-
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine ca. 0,49 ha große Fläche im zentralen Innenstadtbereich der Rheinbacher Kernstadt. Die Abgrenzung im Norden erfolgt durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke, Gemarkung Rheinbach, Flur 27, Flst. Nr. 15 und 205 sowie durch die südliche Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Rheinbach, Flur 26, Flst. Nr. 311 (Löherstraße, Landesstraße L 113). Im Westen wird das Plangebiet von der östlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Rheinbach, Flur 27, Flst. Nr. 408 (öffentliche Straßenverkehrsfläche Kallenturm) begrenzt. Im Süden bilden die südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Gemarkung Rheinbach, Flur 27, Flst. Nr. 5, 342 sowie die östliche Teilfläche des Flst. Nr. 307 (Hauptstraße, Landesstraße L113) und die westliche Teilfläche des Flst. Nr. 308 (Vor dem Voigtstor, Landesstraße L113) die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Die in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogenen Verkehrsflächen der Straßen Vor dem Voigtstor und Hauptstraße einschließlich der nördlich gelegenen Gehwegflächen befinden sich außerhalb des Geltungsbereichs des unterliegenden rechtskräftigen Bebauungsplans. Die Abgrenzung im Osten verläuft entlang der östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Gemarkung Rheinbach, Flur 27, Flst. Nr. 205, 56 - 58 sowie weiterführend nach Süden orthogonal durch die westlichen Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 59, 427 und 308. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Geringfügige Änderungen des Plangebiets während der Bearbeitung bleiben vorbehalten.
Geänderte Planentwurf
Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Planentwurfes erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung/Behördenbeteiligung begründen. Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende Änderungen ergeben:
Ergänzung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung um den Ausschluss baulicher Anlagen in bestimmten Bereichen unterhalb einer bestimmten Tiefe sowie einer Bedingenden Festsetzung hinsichtlich des Bodendenkmalschutzes.
Aufnahme von Pflanzgeboten in textlichen Festsetzungen und Begründung
Anpassung Örtliche Bauvorschriften zu „Dachdeckung“
Aufnahme eines Hinweises zu „Gewässerschutz“
Aufgrund einer veränderten grundstücksbezogenen Eigentumssituation im Nachgang der öffentlichen Auslegung/Behördenbeteiligung wurde zudem die nachfolgende Änderung im Entwurf des Bebauungsplanes mit aufgenommen:
Aufweitung eines Kurvenradius einer geplanten Baulinie von 13,10 m auf 15,50 m.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 40 „Gerbergasse/Grabenstraße“, 3. Änderung beschlossen. Ebenfalls wurde vom Ausschuss der Beschluss über die Durchführung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch der erneuten eingeschränkten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der erneuten eingeschränkten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch gefasst.
Der geänderte Planentwurf besteht aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie aus Hinweisen. Eine Begründung ist beigefügt.
Anlass, Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Im Rahmen der 3. Änderung soll der Gesamtbereich zugunsten einer zeitgemäßen Möglichkeit der innerörtlichen Nachverdichtung entlang der das Plangebiet erschließenden öffentlichen Verkehrsflächen unter Berücksichtigung des erforderlichen verkehrlichen Ausbaus des Knotenpunktes Löherstraße / Vor dem Voigtstor städtebaulich und planungsrechtlich neu geordnet werden.
Um dem geplanten verkehrlichen Ausbau sowie zusätzlich der Realisierung von Angeboten zur Förderung des Fahrradverkehrs im Kernstadtbereich Rechnung zu tragen, wurden im westlichen und östlichen Bereich des Knotenpunktes Löherstraße / Vor dem Voigstor gegenüber den Festsetzungen des unterliegenden rechtskräftigen Bebauungsplans die überbaubaren Grundstücksflächen in ihrem Umfang teilweise reduziert. Demgegenüber wurde jedoch das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere im westlichen Teilbereich des Plangebiets, entsprechend erhöht. Hierdurch soll für den Gesamtbereich ein homogenes Angebot zur geeigneteren baulichen Nutzung der zur Verfügung stehenden überbaubaren Grundstücksflächen im Sinne zeitgemäßer und flächensparender Nachverdichtungsmöglichkeiten erreicht werden.
Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen wurden aufgrund der städtebaulich einheitlichen Lageeigenschaften der überbaubaren Grundstücksflächen zudem nun einheitlich Baulinien sowie, unter Berücksichtigung der topographischen Ausgangslage, identische Trauf- und Firsthöhen festgesetzt. Im Zusammenhang mit dem erhöhten Maß der baulichen Nutzung im Sinne der geplanten zulässigen Höhenentwicklung baulicher Anlagen sollen gleichzeitig die rückwärtigen Bereiche der privaten Grundstücksflächen zukünftig von hochbaulichen Anlagen freigehalten werden. Dies trägt der Aufwertung der lokalen klimatischen Verhältnisse innerhalb der privaten Grundstücksflächen bei und ermöglicht zudem alternative Nutzungsmöglichkeiten in den rückwärtigen Grundstücksbereichen.
Als Art der baulichen Nutzung soll weiterhin das Mischgebiet (MI) festgesetzt werden. Um gleichzeitig dem stadtentwicklungspolitischen Ziel des Erhalts und der Stärkung vorhandener Einzelhandels-, Dienstleistungs-, und sonstiger Gewerbenutzungen im historischen Innenstadtbereich auf planungsrechtlicher Ebene Rechnung zu tragen, sollen im südlichen Teilbereich des Plangebiets Wohnnutzungen im Erdgeschoss als unzulässig festgesetzt werden. Durch die mögliche räumliche Agglomeration der sonstigen zulässigen Nutzungen in den Erdgeschosszonen dieses Teilbereichs können so zudem Synergieeffekte mit dem vorhandenen Nutzungsbesatz im Erdgeschossbereich entlang der Hauptstraße sowie der Straße Vor dem Voigtstor, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Plangebiets, erreicht bzw. verstärkt und auch zusätzliche Anfahrtswege eingespart werden.
Entsprechend den Darstellungen der übergeordneten Planung stellt der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Rheinbach die Plangebietsflächen als Gemischte Bauflächen (M) dar. Die Darstellung von gemischten Bauflächen im rechtsgültigen Flächennutzungsplan deckt sich mit den Planungsabsichten in Hinblick auf die privaten Grundstücksflächen, sodass eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich ist. Ebenso liegt mit Schreiben vom 15.05.2019 das landesplanerische Einvernehmen vor, in welchem darauf hingewiesen wird, dass kein Berichtigungserfordernis des Flächennutzungsplanes vorliegt.
Hinweis
Der Bebauungsplan Rheinbach Nr. 40 „Gerbergasse/Grabenstraße“, 3. Änderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt.
Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 40 „Gerbergasse/Grabenstraße“, 3. Änderung und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Rheinbach wesentlichen, bereits verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom
05. Dezember 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024
auf der Internetseite der Stadt Rheinbach
www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) öffentlich ausgelegt.
Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Donnerstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-250 oder der Email-Adresse
möglich.
Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse
zugänglich.
Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden. Die nach den Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgenommenen Änderungen/Ergänzungen im Entwurf zum Bebauungsplan sowie in der Begründung sind textlich rot hervorgehoben bzw. der Planzeichnung einschließlich dem Dokument Gegenüberstellung zu entnehmen.
Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch über die Internetseite
www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
und per Email an
übermittelt werden sowie schriftlich an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, zur Niederschrift oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der erneuten öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.
Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden.
Sofern eine Stellungnahme über www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite
www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.
Rheinbach, den 25.11.2024
gez. Ludger Banken
Ludger Banken
Bürgermeister
Übersichtslageplan Rheinbach Nr. 40 “Gerbergasse/Grabenstraße” 3. Änderung