Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zu der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg" gefasst. Ein erneuter Aufstellungsbeschluss erfolgte am 05.12.2023 auf Grundlage des neuen „Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 03.07.2023.

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 (1) Baugesetzbuch sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. §4(1) Baugesetzbuch zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg" im Parallelverfahren zu den frühzeitigen Beteiligungen im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim" wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen in seiner Sitzung am 19.03.2024 beschlossen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Flurstück 13, Flur 5, Gemarkung Flerzheim, welches nordöstlich der Ortschaft Flerzheim gelegen ist. Hierbei handelt es sich um eine ca. 0,75 ha große Fläche. Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt: 

  • Im Norden durch das Flurstück 400, Flur 5, Gemarkung Flerzheim,
  • Im Osten durch den Verlauf des Fliesweges (L 113) - Flurstück 635 auf Meckenheimer Stadtgebiet,
  • Im Süden durch das Flurstück 14, Flur 5, Gemarkung Flerzheim und
  • Im Westen durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 148, Flur 5, Gemarkung Flerzheim).

Der Geltungsbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim", der im Parallelverfahren durchgeführt wird. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Geringfügige Änderungen des Plangebiets während der Bearbeitung bleiben vorbehalten.

Ziel- und Zweck der Flächennutzungsplanänderung

Die Stadt Rheinbach beabsichtigt am nordöstlichen Rand der Ortschaft Flerzheim einen neuen Grundschulstandort zu entwickeln. Anlass für den Neubau sind die erheblichen Beschädigungen der Bestandsgebäude an der heute im Ortskern nahe des Swistbaches gelegenen Grundschule aufgrund des Starkregenereignisses im Juli 2021. Neben der Turnhalle, die im April 2023 abgerissen wurde, sind auch alle Gebäudeteile der Grundschule aufgrund der Hochwasserschäden abgängig. Diese Einschätzung beruht auf einer Machbarkeitsstudie zum Erhalt bzw. Neubau. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheinbach beschloss am 15.05.2023 den Neubau der Schule und der Turnhalle.

Ziel der Maßnahme ist die Errichtung eines Gebäudekomplexes, der sowohl als Schulstandort, als auch als Sport-, Begegnungs- und Versammlungsstätte (Mehrzweckhalle) dient. Durch die Multifunktionalität sollen Synergieeffekte genutzt werden. Hierdurch kann der Flächenbedarf reduziert und Kosten eingespart werden. Der Bau der Mehrzweckhalle wird zum Erhalt des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens beitragen
und insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit eine wichtige Rolle spielen.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben werden durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim" geschaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan der Stadt Rheinbach als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit Ausweisung des Plangebietes als Flächen für den Gemeinbedarf gern. § 5 Abs. 2 Nr. 2a Baugesetzbuch ist daher vorgesehen. Die Flächennutzungsplanänderung dient der Sicherstellung der Infrastruktur des Ortsteils Flerzheim und den kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung. Die Bauleitplanung in diesem Bereich berücksichtigt somit im Besonderen die Belange des Bildungswesens und die Belange von Sport, Freizeit und Erholung. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 27.01.2023 bestätigt, dass die Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung angepasst ist.

Gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind
Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 (1) Baugesetzbuch.

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch erfolgt für die Öffentlichkeit

in der Zeit vom 23. April 2024 bis einschließlich 27. Mai 2024

mit der Veröffentlichung der zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den
Bereich „Vorn am Fliesweg" vorliegenden Unterlagen auf der städtischen Internetseite

www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen

und zusätzlich

mit dem Aushang der zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg“ vorliegenden Unterlagen im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.2 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen, die zum Download bereitstehen bzw. aushängen:

  • Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg“
  • Übersichtslageplan mit Geltungsbereich der 20. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg"
  • Luftbild mit Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg“ und des Bebauungsplans Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim"
  • Auszug aus der Machbarkeitsstudie Kath. Grundschule Flerzheim im Rahmen der Instandsetzung und dem Wiederaufbau der Stadt Rheinbach (S. 33-50), Hausmann Architektur GmbH, Aachen, März 2023
  • Zeichnerischer Bestandteil zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg“, Stand: Vorentwurf
  • Begründung zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg“, Stand: Vorentwurf
  • Artenschutzrechtliche Prüfung I (ASP I), Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, Dipl.- Ing. Guido Beuster, Erkelenz, Februar 2024 (Anlage zur Begründung) 

Des Weiteren sind die vorstehenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse  www.bauleitplanung.nrw.de/  zugänglich.
 

Das Sachgebiet Stadtentwicklung berät darüber hinaus gerne telefonisch 02226/917-253 und per E-Mail unter planung@stadt-rheinbach.de.  

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

Während der Dauer der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, die elektronisch auf der Internetseite der Stadt Rheinbach über den Pfad www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder an die E-Mail-Adresse planung@stadt-rheinbach.de übermittelt werden können. Stellungnahmen können auch schriftlich beim Bürgermeister der Stadt Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.2 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach vorgebracht oder zur Niederschrift im Rathaus Rheinbach unter der v.g. Adresse, 2.
Obergeschoss (Altbau), Zimmer 212 eingereicht werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg“ steht gemäß § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Stadt Rheinbach über den Pfad www.rheinbach.de/oeffentliche-bekanntmachungen zum Download zur Verfügung.

Rheinbach, den 17.04.2024


Ludger Banken
Der Bürgermeister

Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg“ (pdf)