Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV NW S. 454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022, gebe ich Folgendes bekannt:
1. Ratsherr Sebastian Ruland - FDP-Fraktion - ist mit Ablauf des 23. August 2023 aus dem Rat der Stadt Rheinbach ausgeschieden.
2. Nach den Wahlvorschlägen für die Wahl aus der Reserveliste der Partei FDP haben die Listenplätze 7 bis 12 den Verzicht auf die Annahme des Mandates erklärt bzw. ihre Wahlbarkeit gemäß § 12 Kommunalwahlgesetz verloren.
3. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz rückt nach Unterzeichnung der Annahmeerklärung am 21. September 2023 Frau Tamara Vogt, Fliederstraße 1 b, 53359 Rheinbach in den Rat der Stadt Rheinbach nach.
4. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Gültigkeit der Feststellung der Nachfolge können gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes jede*r Wahlberechtigte*r des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben.
Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Verwaltungsgebäude 53359 Rheinbach, Schweigelstraße 23, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.