Aufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Das Verfahren zum Bebauungsplan Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim“ wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch zur erneuten Aufstellung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 13, Flur 5, Gemarkung Flerzheim, welches nordöstlich der Ortschaft Flerzheim gelegen ist. Hierbei handelt es sich um eine ca. 0,75 ha große Fläche. Das Plangebiet ist wie folgt
abgegrenzt:

  • Im Norden durch das Flurstück 400, Flur 5, Gemarkung Flerzheim,
  • Im Osten durch den Verlauf des Fliesweges (L 113) - Flurstück 635 auf Meckenheimer Stadtgebiet,
  • Im Süden durch das Flurstück 14, Flur 5, Gemarkung Flerzheim und
  • Im Westen durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 148, Flur 5, Gemarkung Flerzheim).

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich der 20. Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans für den Bereich „Vorn am Fliesweg". Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Geringfügige Änderungen des Plangebiets während der Bearbeitung bleiben vorbehalten. 

Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 05.12.2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.


Rheinbach, den 17.04.2024
 

Ludger Banken
Bürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplanes Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim“ (pdf)