Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Das Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg" wird gemäß § 2 (1) i.V.m. § 8 (3) Baugesetzbuch im Parallelverfahren zur erneuten Aufstellung des Bebauungsplans Rheinbach-Flerzheim Nr. 10 „Grundschule mit Mehrzweckhalle Flerzheim“ zur erneuten Aufstellung beschlossen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Flurstück 13, Flur 5, Gemarkung Flerzheim, welches nordöstlich der Ortschaft Flerzheim gelegen ist. Hierbei handelt es sich um eine ca. 0,75 ha große Fläche. Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden durch das Flurstück 400, Flur 5, Gemarkung Flerzheim,
  • Im Osten durch den Verlauf des Fliesweges (L113) - Flurstück 635 auf Meckenheimer Stadtgebiet,
  • Im Süden durch das Flurstück 14, Flur 5, Gemarkung Flerzheim und
  • Im Westen durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 148, Flur 5, Gemarkung Flerzheim).

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Geringfügige Änderungen des Plangebiets während der Bearbeitung bleiben vorbehalten.
 

Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 05.12.2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
 

Rheinbach, den 17.04.2024

Ludger Banken
Bürgermeister

Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Vorn am Fliesweg“ (pdf)