„Fahrradfreundliches Rheinbach“: Neue Markierungen für bessere Radverbindungen in Stadt und Umland

Aktuell werden in Rheinbach im Rahmen des Projekts „Fahrradfreundliches Rheinbach“ Markierungsarbeiten durchgeführt.  Ziel des Projekts ist es, ein sicheres und komfortables Radwegnetz zu schaffen, das möglichst über verkehrsarme Routen führt.  Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Anbindung der Ortschaften an die Rheinbacher Innenstadt. Mit dieser Maßnahme möchten wir den Radverkehrsanteil in Rheinbach deutlich steigern. Dabei werden unter anderem auch Wirtschaftswege mit neuen Markierungen versehen.

Zwischen dem Radring und den umliegenden Ortschaften bestehen beziehungsweise entstehen oder beidseitige Verbindungen:

  • Über die „neue Bahnunterführung“ zur Fachhochschule
  • Über die Breslauer Straße zum Waldfriedhof
  • Über die Fliederstraße ins Rodderfeld
  • Über den Euskirchnerweg ins Rodderfeld
  • Über die Unterführung am Bahnhof und die Keramikerstraße in Richtung Peppenhofen
  • Über den Römerkanal und die Gymnasiumstraße in Richtung Ramershoven und Flerzheim
  • Über den Eulenbach, Römerkanal und Siemensstraße zum Bahnhaltepunkt Römerkanal und weiter in Richtung Meckenheim/kl. Altendorf
  • Vom Stadtpark aus über den Wirtschaftsweg an der Weilerkante entlang in Richtung Wormersdorf
  • Vom Kiefernweg auf den Wirtschaftsweg in Richtung Wormersdorf
  • Über den Ölmühlenweg in Richtung Merzbach und den weiteren Höhenorten
  • Über den Rad-Gehweg an der Münstereifeler Straße zum Freizeitpark und zur Kaserne oder weiter auf das Radwegnetz an der Ortsumgehung
  • Über die Aachener Straße in Richtung Ober- und Niederdrees

Die aktuellen Markierungsarbeiten machen neue Radverbindungen sichtbar und besser erkennbar.

Ziel ist es, eine stressfreie und gut befahrbare Route für den Radverkehr als bevorzugte Verbindung im bestehenden Wegenetz zu kennzeichnen.

Wichtig dabei ist:

Die Markierungen auf der Fahrbahn dienen ausschließlich der Orientierung und Lenkung des Radverkehrs.

Sie bringen keine verkehrsrechtlichen Änderungen mit sich. Die bestehenden Verkehrsregelungen und Nutzungsrechte bleiben vollständig erhalten, da Markierungen Verkehrszeichen nicht ersetzen und die rechtliche Widmung der Wege nicht verändern.