Aktuell werden in Rheinbach im Rahmen der Realisierung des „Zukunftsorientierten Radverkehrsnetzes“ Markierungsarbeiten durchgeführt. Ziel ist es, auf den Streckenabschnitten außerorts durch weiße Begrenzungsstreifen auf beiden Seiten eine gute Orientierung, besonders im Dunklen und selbst bei Blendung durch entgegenkommende Fahrzeuge, zu schaffen. Die Radverkehrsanbindungen der Ortschaften an den Radring in der Kernstadt führen über verkehrsarme Routen oder baulich getrennte Radwege neben der Fahrbahn auf circa 28 km ohne jeden Mischverkehr. Mit dem Zukunftsorientierten Radverkehrsnetz möchten wir den Radverkehrsanteil in Rheinbach deutlich steigern. Dabei werden auch einige schadhafte Wirtschaftswege mit neuem Oberflächenbelag versehen, bevor die Markierungen aufgetragen werden.
Zwischen dem Radring und den umliegenden Ortschaften bestehen folgende Verbindungen, die nun mit Markierungen versehen werden und für den Radverkehr seit dem letzten Jahr auch durchgehend gut ausgeschildert sind:
- Über die „neue Bahnunterführung“ – mit abgesenkten Bordsteinen an der Kriegerstraße und der Straße “Am Getreidespeicher” - zur Fachhochschule und weiter nach Peppenhoven.
- Über den Römerkanal und die Gymnasiumstraße in Richtung Ramershoven und Flerzheim
- Vom Stadtpark aus über den Wirtschaftsweg an der Weilerkante entlang in Richtung Wormersdorf
- Vom Kiefernweg auf den Wirtschaftsweg in Richtung Wormersdorf
- Über Eichendorffweg, Mörickeweg und Ölmühlenweg in Richtung Merzbach und den weiteren Höhenorten
- Über die Aachener Straße in Richtung Ober- und Niederdrees
- Von der Merzheimer Straße über den Wirtschaftsweg zum Freudenblick als Anbindung nach Loch und QueckenbergÜber die „neue Bahnunterführung“ zur Fachhochschule
Die aktuellen Markierungsarbeiten machen die Radverbindungen sichtbar und besser erkennbar.
Ziel ist es, eine stressfreie und gut befahrbare Routen für den Radverkehr als bevorzugte Verbindung im bestehenden Wegenetz zu kennzeichnen.
Wichtig dabei ist:
Die Markierungen auf der Fahrbahn dienen ausschließlich der Orientierung und Lenkung des Radverkehrs.
Sie bringen keine verkehrsrechtlichen Änderungen mit sich. Die bestehenden Verkehrsregelungen und Nutzungsrechte bleiben vollständig erhalten, da Markierungen Verkehrszeichen nicht ersetzen und die rechtliche Widmung der Wege nicht verändern.