Informationen zum Verfahren und Projektbeschreibung
Vorliegend handelt es sich um ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Rheinbach. Das Verfahren dient der Markterkundung, der Vorbereitung eines noch separat durchzuführenden Konzessionsvergabeverfahrens und der Ermittlung des Interessentenkreises, die einen Bestattungswald betreiben und hierfür privaten Wald zur Verfügung stellen wollen.
Dazu wurde Stadt Rheinbach durch Beschluss des Hauptausschusses vom 16.9.2024 beauftragt. Ziel ist, dass ein Dritter auf einer privaten Waldfläche im Wege der Beleihung den Betrieb eines Bestattungswaldes übernimmt.
Dieses Interessenbekundungsverfahren ist kein formelles Vergabeverfahren nach GWB, VgV/UVgO, VOB/A, KonzVgV oder anderen vergaberechtlichen Bestimmungen. Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. Das Verfahren ist offen.
Auf die dem Vorhaben zugrundliegenden Beschlussvorlagen BV/2137/2024 und BV/1962/2023 wird hingewiesen.Gegenstand des Verfahrens
Die Stadt Rheinbach möchte auf Ihrem Stadtgebiet einen Bestattungswald errichten lassen. Dafür ist sie auf der Suche nach einem interessierten und engagierten Waldbesitzer, der auf seiner Fläche einen Bestattungswald einrichten und betreiben oder durch einen Dritten betreiben lassen will. Zudem ist die Stadt Rheinbach auch auf der Suche nach einem Betreiber, der mit dem Waldbesitzer zusammenarbeiten möchte.
Hierbei sind die folgenden Rahmenbedingungen vorgegeben bzw. zu beachten:
Zum Waldgebiet:
1. Die einzubringende Fläche sollte über eine Mindestgröße von rund 25 Hektar und idealerweise über eine Verkehrsanbindung verfügen bzw. es soll die Bereitschaft bestehen, eine solche einzurichten.
2. Es muss die Bereitschaft zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit für 99 Jahre als Sicherung der Nutzung als Bestattungswald und Abschluss einer Vereinbarung über ggfls. zu schaffende Nebenanlagen (Parkmöglichkeiten, Infrastruktur) bestehen.
3. Es muss die Bereitschaft zur Kostenübernahme für die Änderung des Flächennutzungsplans und ggfls. der Bauleitplanung bestehen, sofern letztere z.B. für die Errichtung einer Gedächtnisstelle oder Sanitären Anlagen erforderlich wird. Die reinen Planungskosten belaufen sich Stand heute auf ca. 65.000 €.
Zum Betrieb:
4. Der Bestattungswald ist im Wege der Beleihung nach § 1 Absatz 4 Bestattungsgesetz (BestG NRW) zu errichten und zu betreiben. Die Bereitschaft zur Übernahme der Haftungs- und Verkehrssicherungspflichten gemäß § 1 Absatz 8 BestG NRW muss bestehen.
5. Es wird um Angabe von möglichen Entschädigungsleistungen bzw. Kompensationszahlungen, die an die Kommune zu errichten sind, gebeten: Höhe des Anteils an die Stadt aus den Nettoumsätzen durch den Verkauf der Grabnutzungsrechte als Leistung für die Durchführung von hoheitlichen Aufgaben durch die Stadt Rheinbach (Erlass von Satzungen, Wahrnehmung der Aufsicht etc.)
6. Der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden ist obligatorisch.
7. Es besteht die Notwendigkeit zum Erlass einer Satzung im Einvernehmen mit der Stadt Rheinbach in der u.a. die Höhe der Beisetzungskosten festgehalten wird.
8. Angabe der geschätzten Investitionsaufwendungen für die Erbringung der Dienstleistung sowie Angabe des erwarteten bzw. geschätzten Gesamtumsatzes ohne Umsatzsteuer, der pro Jahr erzielt werden könnte.
9. Sofern vorhanden sollen entsprechende Referenzen vorgelegt werden.
10. Eine aussagefähige Präsentation des Geschäftsmodells anhand eine konkreten Projektbeschreibung auch mit eigenen ggf. weiterführenden Ideen ist beizufügen. Die beabsichtigte Rechtsform des Unternehmens ist anzugeben.Einreichung der Unterlagen zur Interessenbekundung
Interessenbekundungen und Unterlagen, die die o. g. Punkte betreffen, sind bei der:
Stadt Rheinbach
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis:
„Interessenbekundungsverfahren Bestattungswald
ungeöffnet weiterleiten an Fachgebiet 30, Vergabestelle“
einzureichen.
Nachfragen sind ausschließlich per Email an vergabestelle@stadt-rheinbach.de zu richten.Frist zur Einreichung der Interessenbekundung
Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundung endet am Freitag, den 4. April 2025, 12:00 Uhr.
Nach Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens wird die Stadt Rheinbach über die Durchführung eines formalen Vergabeverfahrens entscheiden. Ein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht nicht. Die Interessenten werden über den weiteren Fortgang informiert.Die Stadt Rheinbach freut sich über Ihr Interesse!
Weitere Informationen zur aktuellen Beschlusslage in den Gremien der Stadt Rheinbach im Ratsinforamtionssystem unter:
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2023, TOP 3.1, Errichtung eines Bestattungswaldes, Beschlussvorlage der Verwaltung, BV/1962/2023: https://sessionnet.owl-it.de/Rheinbach/BI/vo0050.asp?__kvonr=6168&smcspf=4
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2024, TOP 3.1, Errichtung eines Bestattungswaldes, Beschlussvorlage der Verwaltung, BV/2137/2024 https://sessionnet.owl-it.de/Rheinbach/BI/vo0050.asp?__kvonr=6460