Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Rheinbach beim Landgericht Bonn und Amtsgericht Euskirchen

Öffentliche Bekanntmachung

zur

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Rheinbach
beim Landgericht Bonn und Amtsgericht Euskirchen (gemeinsames Schöffengericht Euskirchen und Rheinbach) für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Rat hat in der Sitzung am 19.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Landgericht Bonn und Amtsgericht Euskirchen (gemeinsames Schöffengericht Euskirchen und Rheinbach) gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 11.07.2023 - 17.07.2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Ordnungsamt der Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 21,
Erdgeschoss, Bürgerinfothek, 53359 Rheinbach

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zur Niederschrift in der Zeit von 18.07.2023 - 24.07.2023 (zu den Öffnungszeiten) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Rheinbach, 28.06.2023

Gezeichnet
Ludger Banken
Bürgermeister