Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und der Ausschuss für Standortförderung und Feuerwehr haben in ihrer gemeinsamen öffentlichen Sitzung am 03.12.2024 den Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Rheinbach, zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Stärkung der Innenstadt, Einzelhandelsvielfalt und wohnortnahe Versorgung
Die ökonomische und stadtbildende Kraft des Einzelhandels ist eine der zentralen Säulen der Stadtentwicklung und des Wirtschaftslebens in Rheinbach. Einzelhandel und Stadtentwicklung sind eng miteinander verzahnt und aufeinander angewiesen.
Stadt und Einzelhandel brauchen daher einen gemeinsamen, allgemein verbindlichen Entwicklungsrahmen, um negative Auswirkungen des anhaltenden Strukturwandels im Einzelhandel auf die Zentren- und Versorgungsbereiche Rheinbachs in Grenzen zu halten und zu einer positiven und nachhaltigen Entwicklung des Mittelzentrums Rheinbach beizutragen.
Das Einzelhandel- und Zentrenkonzept soll im Sinne der übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen (Sicherung, Stärkung und Ausbau der Funktion der Innenstadt mit innenstadttypischer Einzelhandelsstruktur als attraktiver Erlebnisort, Sicherstellung und Optimierung der wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund von demographischer Entwicklung und Mobilitätswende auch in den Ortsteilen) im Rahmen eines Gesamtkonzepts Ziele für die Einzelhandelsentwicklung im Rheinbacher Stadtgebiet formulieren.
Die Stadt Rheinbach hat bereits 2008 ein Einzelhandelskonzept zur räumlichen Steuerung von Einzelhandelsvorhaben und zur Stärkung der Innenstadt erstellt. Seit der Beschlussfassung haben sich nicht nur die Einzelhandelsstrukturen stark verändert, auch die Siedlungsstruktur Rheinbachs hat sich in den letzten 17 Jahren weiterentwickelt.
Demografischer Wandel, Klimafolgenanpassung und Mobilitätswende sind die Leitthemen der aktuellen Stadtentwicklung, denen sich auch der Einzelhandel stellen muss.
Zentrale Versorgungsbereiche und zentrenstärkende Maßnahmen
Mit der aktuellen Fortschreibung des Einzelhandel-und Zentrenkonzepts werden die veränderten Rahmenbedingungen im Einzelhandel, Veränderungen von Markt- und Standortgegebenheiten ebenso wie im Konsumverhalten der Verbraucher sowie die Änderungen rechtlicher Grundlagen und Vorgaben berücksichtigt.
In dem vorliegenden Konzept wurden die relevanten Daten zur Einzelhandelssituation aktualisiert, dabei wurden auch die Auswirkungen des sogenannten „Lock downs“ während der Covid-19-Pandemie sowie der Flutkatastrophe im Juli 2021, die auch in Rheinbach zu starken Schäden und Beeinträchtigungen des Einzelhandels führte, in die Betrachtung einbezogen.
Die Abgrenzungen der bestehenden zentralen Versorgungsbereiche wurden überprüft und markt- und standortgerecht überarbeitet. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den Erfordernissen einer Mobilitätswende wurden Empfehlungen für die Optimierung einer wohnungsnahen Versorgung für den täglichen Bedarf in den Ortschaften ausgesprochen.
Im Sinne der städtebaulichen Zielsetzungen wird ein Ausschluss oder eine Beschränkung von Einzelhandelsnutzungen in bestimmten Stadtbereichen weiterhin verfolgt, da zentrenschädigende Auswirkungen einzelner Einzelhandelsvorhaben die städtebaulichen Zielsetzungen konterkarieren würden.
Über die ebenfalls überprüfte und aktualisierte ortsbezogene Sortimentsliste werden zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Sortimente definiert und somit die Möglichkeit geschaffen, über gezielte Ausschlüsse oder Einschränkungen bestimmter Sortimente zentrenschädigenden Auswirkungen entgegenzusteuern, um letztlich die Attraktivität der zentralen Versorgungsbereiche zu erhalten und fortzuentwickeln.
Bei dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) handelt es sich um ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches in der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.
Die Ziele des EZK fließen in die Bauleitplanung ein und die Bebauungspläne sind daran anzupassen. Somit können auch bezogen auf die Nutzungsmöglichkeiten einzelner privater Grundstücke mit diesem Konzept bereits weitgehende Vorentscheidungen getroffen werden.
Daher erfolgt zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Rheinbach eine öffentliche Beteiligung und eine Beteiligung betroffener Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen in Anlehnung an das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Veröffentlichung und Möglichkeit der Einsichtnahme
Die öffentliche Beteiligung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet. Zusätzlich wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Rheinbach, Fortschreibung 2024/2025 wird in Anlehnung an § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom
28. April 2025 bis einschließlich 27. Mai 2025
auf der Internetseite der Stadt Rheinbach
www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau) öffentlich ausgelegt.
Die dortige Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02226 / 917-256 oder der Email-Adresse
möglich.
Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Verfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse
zugänglich.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Fortschreibung 2024/2025 (Stand Entwurf) können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch über die Internetseite
www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
oder per Email an
übermittelt werden sowie schriftlich an die Stadt Rheinbach, Sachgebiet 60.1 Stadtentwicklung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, zur Niederschrift oder auf anderem Wege abgegeben werden. Die vollständige Adresse ist anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept unberücksichtigt bleiben können und Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Planverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.
Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden.
Sofern eine Stellungnahme über www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.
Rheinbach, den 24.04.2025
Gez. Daniela Hoffmann
Erste Beigeordnete