Stadt Rheinbach Rheinbach, 26. Mai 2023
Der Wahlleiter
BEKANNTMACHUNG
Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV NW S. 454), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022, gebe ich Folgendes bekannt:
- Ratsherr Lorenz Euskirchen - FDP-Fraktion - ist mit Ablauf des 14. Mai 2023 aus dem Rat der Stadt Rheinbach ausgeschieden.
- Nach den Wahlvorschlägen für die Wahl aus der Reserveliste der Partei FDP würde Frau Beate Jung in den Rat der Stadt Rheinbach nachrücken. Diese hat mit Schreiben vom 16. Mai 2023 den Verzicht auf die Annahme des Mandats erklärt.
- Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz rückt nach Unterzeichnung der Annahmeerklärung am 22. Mai 2023 Herr Hartmut Johannlükens, Waldblick 29, 53359 Rheinbach in den Rat der Stadt Rheinbach nach.
- Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes jede*r Wahlberechtigte*r des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben.
Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Verwaltungsgebäude 53359 Rheinbach, Schweigelstraße 23, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Gezeichnet
Ludger Banken
Bürgermeister