Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 20.12.2022 bis zum Abschluss des Beratungsverfahrens am 14.02.2023
im Rathaus Rheinbach, Schweigelstraße 23, Zimmer 222,
und zwar
montags bis donnerstags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
und freitags
von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
öffentlich aus.
Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Diese sind bei der Stadt Rheinbach, Sachgebiet 20.1 Steuerung, KLR, Controlling, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Rheinbach, den 14.12.2022
Im Auftrag
Walter Kohlosser
Kämmerer