3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rheinbach vom 2. November 2020

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), § 47a und § 58a neu eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April 2022, hat der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 07.11.2022 folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rheinbach vom 2. November 2020 beschlossen:

§1
Änderung der Hauptsatzung

(1) § 16 Öffentliche Bekanntmachungen erhält folgende Fassung:


 

§16
Öffentliche Bekanntmachungen

  1. Soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, werden Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rheinbach unter Angabe des Bereitstellungstages durch die Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Rheinbach unter www.rheinbach.de/oeffentliche-bekanntmachungen digital vollzogen.
    Nachrichtlich wird auf die Bereitstellung im Internet am Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, Schweigelstraße 23 hingewiesen.
    Die Öffentlichen Bekanntmachungen stehen der Öffentlichkeit während der Öffnungszeit im Rathaus zur kostenlosen Einsichtnahme zur Verfügung.

  2. Soweit der Vollzug einer Öffentlichen Bekanntmachung im Internet gesetzlich nicht zulässig oder gesetzlich nicht ausreichend ist (bspw. nach dem BauGB), wird diese durch den Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, Schweigelstraße 23 vollzogen.
    Nachrichtlich wird auf die Veröffentlichung unter Angabe des Bereitstellungstages auf der Internetseite der Stadt Rheinbach unter www.rheinbach.de/oeffentliche-bekanntmachungen hingewiesen.

  3. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden über das Ratsinformationssystem der Stadt Rheinbach öffentlich bekannt gemacht, das über die Internetseite www.session.rheinbach.de zugänglich ist. Zusätzlich erfolgt ein Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, Schweigelstraße 23. Bei der Bestimmung der Dauer des Aushangs sind die in der Geschäftsordnung festgelegten Ladungsfristen zu beachten. Auf den einzelnen Bekanntmachungen sind der Zeitpunkt des Aushangs und der Zeitpunkt der Abnahme zu bescheinigen. Die Abnahme darf frühestens am Tage nach der Ratssitzung erfolgen.

  4. Sind öffentliche Bekanntmachungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse in der in § 16 Absätze 1 und 3 beschriebenen Form nicht möglich, erfolgt die Bekanntmachung durch den Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, Schweigelstraße 23 (vgl. § 4 Absatz 4 BekanntmVO).

§2
Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung NW

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1072), in Kraft getreten am 1. Juni 2022 durch Bekanntmachung vom 7. März 2022 (GV. NRW. S. 286), wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Rheinbach, den 11. November 2022

Ludger Banken
Bürgermeister