Wohnberechtigungsscheine und Wohnungsvermittlung im öffentlichen Wohnungsbau
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Er gilt für das Bundesland, in welchem er ausgestellt wurde.
Zur Erteilung eines Wohnberichtigungsscheines müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Ausstellung ist u.a. abhängig von der Höhe des Einkommens.
Die Einkommensgrenzen (Jahresbruttobetrag) betragen für einen:
1 - Personen – Haushalt: 20.420 €
2 - Personen – Haushalt: 24.600 €
Alleinerziehend (1 Kind): 25.340 €
3 - Personen (1 Kind): 31.000 €
4 - Personen (2 Kinder) 37.400 €
5 - Personen (3 Kinder) 43.800 €
Mit einem Wohnberechtigungsschein besteht die Möglichkeit, sich für in Rheinbach geförderte Wohnungen als wohnungssuchend vormerken zu lassen. Wenn eine geeignete Wohnung freigemeldet wird und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung zwecks Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vermieter.
Das Antragsformular und die dazugehörige Einkommenserklärung für die Erteilung eines WBS erhalten Sie an der Bürgerinfothek im Rathaus und bei Ihrer Ansprechpartnerin.
Ansprechpartnerin
Frau
Michaela Reimer
Telefon: 02226 917 124
soziale.leistungen@stadt-rheinbach.de
Für die Erteilung eines WBS fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 € an. Eine Befreiung von den Verwaltungsgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zinssenkungsantrag
Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer (Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) regelmäßig über die Möglichkeit, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Die Zinssenkung ist abhängig von der Einkommenssituation.
Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht in der Regel der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
Die Einkommensprüfung und die Erteilung der notwendigen Bescheinigung für die NRW.Bank erfolgt durch die Kommune.
Für die Erteilung einer Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 € an. Eine Befreiung von den Verwaltungsgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Antrag auf Aufnahme in die Wohnungsbewerberliste
Sie erhalten die Formulare auch im Fachgebiet Soziale Leistungen.