Wohngeld

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) von selbst genutztem Wohnraum z. B. bei Eigentümern eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung geleistet.

Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind:

  • Mieter von Wohnraum bzw. Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
  • Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
  • Personen, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat bewohnen.

Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:

  • Der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • dem zu berücksichtigen Gesamteinkommen
  • und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).

Die Gewährung von Wohngeld ist Antragsabhängig.

Antragsvordrucke erhalten Sie

 

Wohngeld Online

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Ab dem 28.04.2022 können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld auch Online über das Serviceportal "Gemeinsame Online" beantragen.

Für die Nutzung dieses Dienstes ist eine Registrierung im Serviceportal "Gemeinsam Online" notwendig. Hilfreiche Tipps zum Ablauf der Registrierung sowie der Antragsstellung erhalten Sie auf der Internetseite des Serviceportals.

Ihre Ansprechpartner*innen

Buchstaben: A bis Kol
Claudia Funke
Telefon 02226 917 136
Zimmer E 26
 

Buchstaben: Kom bis Z
Monika Matzke
Telefon 02226 917 135
Zimmer E 26
E-Mail Kontakt: wohngeldstelle@stadt-rheinbach.de