Die Flohmärkte im Freizeitpark Rheinbach sind bereits seit vielen Jahren nicht mehr aus dem Veranstaltungskalender der Stadt wegzudenken. An folgenden Samstagen kann im Park auch in 2023 wieder angeboten, gehandelt und verkauft werden:
Samstag, den 23. September 2023
Anmeldung zum Flohmarkt ist ab Montag, 11.09.2023 bis Freitag, 22.09.2023, 12 Uhr möglich - spätere Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.
Flohmärkte in 2024 zum Vormerken:
Samstag, 25. Mai 2024
Samstag, 22. Juni 2024
Samstag, 24. August 2024
Samstag, 21. September 2024
Informationen zu Anmeldungen und mehr werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Reservierung der Verkaufsstände kann online erfolgen unter flohmarkt-freizeitpark@stadt-rheinbach.de oder telefonisch unter 022 26 917-233/-234
Der Aufbau des Flohmarktes erfolgt ab 7:00 Uhr. Um 7:00 Uhr werden zunächst die 3 großen Haupttore (Parkplätze: Münstereifeler Str./Skateranlage, Park Café, Schubertstr./Regerstr.) geöffnet. Die Tore Münstereifeler Str. (am Kreisverkehr) und Brahmstr. werden unmittelbar im Anschluss geöffnet. Der Verkauf beginnt um 9:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr.
Zugelassen sind weiterhin nur Privatanbieter, keine Gewerbetreibenden.
Außer Neuwaren, Lebensmittel und Kunstobjekten dürfen alle „Altertümchen“ verkauft werden. Für Kinder bis 12 Jahre wird ein separater Kinderbereich zur Verfügung gestellt. Hier können die jungen Anbieter ihre Spielwaren auf Decken anbieten und brauchen keine Standgebühr zu entrichten.
Bitte beachten Sie:
- Die Standgebühr beträgt 6,00 € pro laufenden Meter Standfläche.
- Die Standgebühr ist vor Ort an die Bediensteten der Stadt Rheinbach zu entrichten.
- Die längste Verkaufsfront wird berechnet. Wird z.B. ein Tapeziertisch (grds. 3 Meter lang und ca. 80 Zentimeter breit) in die Tiefe des Platzes aufgestellt, so werden 3 Meter zur Berechnung der Standmiete zugrunde gelegt. Ein Kleiderständer zählt als lfd. Meter.
- Teilnehmer, die nicht angemeldet sind, müssen die doppelte Standgebühr entrichten.
- PKW-Hänger dürfen nicht in den Park geschoben werden.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, erhebt die Daten der Teilnehmer des Flohmarktes im Freizeitpark zum Zwecke der Anmeldung zum jeweiligen Flohmarkt und somit auch zur Überprüfung der Anwesenheit am Tage des Flohmarktes.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Flohmarktes erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können uns unter flohmarkt-freizeitpark@stadt-rheinbach.de oder Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach erreichen.
Ihnen steht des Weiteren das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Diese ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfahlen, Frau Helga Block, Kavallierstraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail. poststelle@ldi.nrw.de
Ansprechpartnerinnen
Sandra Schlößer
Telefon 02226 917-233
oder
Anika Weis
Telefon 02226 917-234
Der Freizeitpark Rheinbach ist von April bis einschließlich September von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr und von Oktober bis März in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.
Hunde und Fahrräder sind im Park nicht erlaubt!
Sollten darüber hinaus noch Rückfragen zum Freizeitpark bestehen, können Sie sich gerne an das Sachgebiet Sport der Stadt Rheinbach, Frau Cornelia Levermann, Telefon 02226 917-640 oder E-Mail an cornelia.levermann@stadt-rheinbach.de wenden.