Die Ehrenamtskarte NRW und die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW - eine Anerkennung für Ihr Engagement!

Sie schenken der Gesellschaft Ihre Zeit? Wir schenken Ihnen die Ehrenamtskarte NRW und die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW. Beide Auszeichnungen sind in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Immer mehr Städte und Kommunen beteiligen sich im gesamten Bundesland an der Einführung der Karte und zeigen ihre Wertschätzung des Engagements mit Ermäßigungen und exklusiven Attraktionen vor Ort. Seit dem Start im Jahr 2008 wurden in rund 300 Kommunen insgesamt etwa 65 700 Karten ausgegeben. Über 5 200 Vergünstigungen in gemeinnützigen, privaten oder öffentlichen Einrichtungen können landesweit genutzt werden. Eine Übersicht aller Angebote ist unter www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache zu finden.

Hier erhalten Sie einen Überblick über alle Vergünstigungen mit der Ehrenamtskarte NRW und der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW in Rheinbach.

Auch über die App Ehrensache.NRW sind die Vorteile, in deren Genuss alle Inhaber*innen der beiden Auszeichnungen kommen, jederzeit mobil abrufbar.

Beide Auszeichnungen sind in ganz NRW gültig und die Besitzer können in allen teilnehmenden Kommunen und Städten die Vergünstigungen und Aktionen nutzen. In fast 280 Kommunen wird das ehrenamtliche Engagement mit dem Angebot von mehr als 4 700 Vergünstigen von privaten und städtischen Anbietern honoriert. Welche Kommunen bereits an der Ehrenamtskarte teilnehmen und welche Sonderaktionen es gibt, finden Sie unter 

www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache  

Alle Vergünstigungen in Rheinbach können Sie über die folgende Übersicht einsehen.  

Vergünstigungen mit der Ehrenamtskarte NRW und der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW in Rheinbach

Da immer wieder Partner für Vergünstigungen angeworben werden, wird die Auflistung regelmäßig aktualisiert.

Für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW muss der Ehrenamtliche mindestens 25 Jahre lang unentgeltlich in oder für Rheinbach (siehe Vorraussetzung für den Erhalt der klassischen Ehrenamtskarte NRW) im Einsatz gewesen sein oder sein. Die Voraussetzungen, die bei der klassischen Ehrenamtskarte NRW erfüllt werden müssen, entfallen ebenso wie die zeitliche Befristung: Die Jubiläums-Ausgabe hat lebenslange Gültigkeit.
 

Sie füllen das Antragsformular aus und lassen sich - im Falle der Ehrenamtskarte NRW - die Stundenzahl Ihres Engagements von zwei Vertreter:innen der Einrichtung, für die Sie unentgeltlich tätig sind, bestätigen. Für den korrekt ausgefüllten Antrag der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW ist die Bestätigung des Engagements durch Ihre Unterschrift ausreichend. Ehrenamtliche Tätigkeit, die in freien Initiativen oder außerhalb von Vereinsstrukturen geleistet wird, kann von anderen Organisationen oder Personen, die von Ihrer Tätigkeit profitieren (Pfarrer:innen, Ärzt:innen), bescheinigt werden. Verteilen sich die Stunden auf Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen, muss für jede Tätigkeit ein Formular ausgefüllt werden, das dann gebündelt eingereicht wird. Sie können das Formular online ausfüllen und ausdrucken. Sie finden es unter Erstantrag und Verlängerungsantrag Ehrenamtskarte NRW bzw. Antrag Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW Alternativ liegen die Anträge auch an der Infothek im Rathaus aus.  

Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, sollte er per E-Mail oder Post verschickt werden.  

Stadt Rheinbach  
Fachgebiet 01  
Schweigelstraße 23  
53359 Rheinbach  
ehrenamtskarte@stadt-rheinbach.de  
Bei Rückfragen nehmen Sie gerne auch telefonisch unter 02226-917 114 Kontakt auf.  

Nach positiver Prüfung wird die Karte innerhalb von zwei Wochen ausgegeben. Wir freuen uns darauf, Ihnen die Auszeichnung nach Terminvereinbarung persönlich auszuhändigen. Alternativ kann sie aber auch per Post zugestellt werden.

In Orientierung an den vom Land vorgegeben Kriterien sind diejenige anspruchsberechtigt, die

  • mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr für das Gemeinwohl in einer oder in mehreren Organisationen ehrenamtlich tätig sind.
  • sich bereits mindestens ein Jahr ausschließlich für Dritte engagiert haben.
  • weder eine Vergütung, noch eine Aufwandsentschädigung (reine Kostenerstattung sind kein Ausschlusskriterium) erhalten.

Die Tätigkeit muss „Rheinbach-Bezug“ haben. Das Engagement von Rheinbacher Bürger:innen wird also auch honoriert, wenn es in einer anderen Kommune, deutschlandweit oder auch an einem anderen Ort auf der Welt ausgeübt wird. Anspruchsberechtigt sind auch Bürger:innen aus anderen Kommunen in NRW, sofern sie sich in Rheinbach oder einer Organisation, die ihren Sitz in Rheinbach hat, engagieren. So kann auch der Einsatz bei z.B. Ferienfreizeiten, die für Rheinbacher Kinder angeboten werden, angerechnet werden.

Für alle Aktiven bei der Feuerwehr gilt die landesweite Vorgabe, dass reine Bereitschaftszeiten nicht angerechnet werden können, wohl aber die aktiven Bereitschaftszeiten (die, die nicht von zu Hause geleistet werden). Auch alle anderen Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen und Einsätze inklusive der jeweiligen Anreisezeit können geltend gemacht werden.

Für Inhaber:innen der Jugendleitercard (Juleica) gelten die unter „Die Ehrenamtskarte NRW und Juleica“ aufgeführten Regelungen.

Beide Karten gibt die Stadt Rheinbach kostenlos an die Engagierten aus. Auf diesem Wege bedankt sich die Stadt bei all denen, die mit einem bemerkenswerten Teil ihrer Zeit zum Gemeinwohl beitragen und sich ausdauernd für unsere Gesellschaft einsetzen.

Während die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW lebenslange Gültigkeit hat, ist die Ehrenamtskarte NRW zwei Jahre gültig – sofern sie unterschrieben ist und in Verbindung mit einem Personalausweis vorgelegt wird. Beide Karten sind in allen teilnehmenden Städten, Kreisen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gültig und nicht übertragbar.

Drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit können Sie eine neue Karte beantragen.

Erstantrag und Verlängerungsantrag Ehrenamtskarte

Um das außerordentliche Engagement von jungen Menschen zu honorieren, wird bei Karteninhaber:innen der Juleica auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet. Für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW gelten aber folgende Voraussetzungen:

  • Besitz einer gültigen Juleica
  • ehrenamtliche Tätigkeit für Dritte ohne Aufwandsentschädigung
  • die Tätigkeit muss „Rheinbach-Bezug“ haben (siehe Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW).


Antrag auf Vergabe der Ehrenamtskarte an Inhaber:innen der Juleica

Sie können dazu beitragen, dass bürgerschaftliches Engagement in unserer Stadt wertgeschätzt wird. Als Kooperationspartner:in an der Ehrenamtskarte NRW bzw. Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW teilzunehmen, hat auch für Sie Vorteile. Die Beteiligung ist für Sie – abgesehen von den Vergünstigungen - kostenlos und kann jederzeit verändert oder beendet werden. Mit dem zur Verfügung gestellten Mitmach-Aufkleber können Sie öffentlich sichtbar machen, dass Sie das ehrenamtliche Engagement in Rheinbach honorieren und fördern. Das spricht sich herum und sorgt – auch durch die Veröffentlichung auf der Website des Landes - für positive Kommunikation und (überregionale) Werbung. 

Wenn Sie Kooperationspartner:in werden möchten, nutzen Sie das Vereinbarungsformular oder kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail! 

Vereinbarung zwischen Stadt Rheinbach und Kooperationspartner:in 

Stadt Rheinbach 
Fachbereich 01 
02226-917 114 
ehrenamtskarte@stadt-rheinbach.de

Die Corona-Pandemie hat sich auch auf das Ehrenamt ausgewirkt, so dass das Vereinsleben oft nur noch in reduziertem Rahmen ausgeübt werden konnte oder sogar stillstand. Weil Organisationen und Einrichtungen ihre Tätigkeit heruntergefahren haben, konnten sich Ehrenamtliche nicht in gewohntem Umfang engagieren. So war es oft nicht möglich, die erforderliche Mindeststundenzahl als Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW zu leisten.

In Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen und Verantwortlichen weiterer Bundesländer, die ebenfalls eine Ehrenamtskarte ausgeben, wird die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu Zeiten von Corona wie folgt bewertet:

Erstantrag für eine Ehrenamtskarte NRW:
Bei Erstanträgen von Ehrenamtlichen sollte das Ehrenamt schon über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bestehen, so dass die Ehrenamtlichen begründen können, dass „in der Vergangenheit“ die Mindeststundenzahl bereits erreicht wurde und lediglich aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen zwei Jahren die Mindeststundenanzahl unterschritten wurde.

Wiederbeantragung der Ehrenamtskarte NRW:
Ehrenamtliche, die nur aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ihre sonst übliche Einsatzzeit nicht erreichen und somit die Voraussetzungen für den Wiedererhalt der Ehrenamtskarte NRW nicht erfüllen können oder konnten, kann dennoch die Gültigkeit der Ehrenamtskarte verlängert werden. Die entsprechenden Anträge auf Verlängerung der Gültigkeit der Ehrenamtskarte werden seitens der Kommune wohlwollend geprüft und bewilligt. In diesen Fällen wird davon ausgegangen werden, dass das Ehrenamt ohne die Pandemie in gewohnter Weise und mit entsprechender Stundenzahl ausgeübt wurde.

Erstantrag und Verlängerungsantrag Ehrenamtskarte

Seit Frühjahr 2015 können Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW über die App Ehrensache.NRW alle landesweiten Vergünstigungen von öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Anbietern durch Lokalisierung des eigenen Standorts mobil abrufen und sich den Weg dorthin mittels einer Navigationskarte zeigen lassen. Die App Ehrensache.NRW erläutert das jeweilige Angebot und stellt Kontaktdaten und Anfahrtsbeschreibungen zur Verfügung. Hierbei werden die folgenden Kategorien unterschieden:

  • Freizeit und Sport
  • Kultur und Veranstaltung
  • Banken & Versicherungen
  • Bildung
  • Gastronomie
  • Einzelhandel & Dienstleistungen


Die App ist geeignet für Smartphone und Tablet (Android-Version und iOS-Version) und kann kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple App Store abgerufen werden. 

Die Ehrenamtskarte NRW wird noch attraktiver. Ab sofort gibt es eine neue, digitale Alternative zu der bisherigen, haptischen Ausgabe der Auszeichnung.

Im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) wurde die App „Ehrenamtskarte NRW“ im Themenfeld „Engagement & Hobby“, in dem Nordrhein-Westfalen die Federführung hat, entwickelt. Rheinbach beteiligt sich an dem Projekt. Ehrenamtlich Engagierte können künftig auch online über die neue App ihre Ehrenamtskarte NRW beantragen oder verlängern. Ein schriftlicher Antrag in Papierform ist nicht mehr notwendig, aber selbstverständlich weiterhin möglich. Darüber hinaus kann die digitale Ehrenamtskarte NRW auf das eigene Smartphone oder Tablet geladen werden.

Sollten Sie bereits im Besitz einer haptischen Ehrenamtskarte NRW sein, erhalten Sie die Möglichkeit, sich für die App zu registrieren, so dass Ihnen auch die digitale Version der Ehrenamtskarte auf dem jeweiligen Endgerät zur Verfügung steht. Wenn Sie das nicht möchten, bleibt alles wie es ist und Sie müssen nichts unternehmen.

Mit dem neuen, digitalen Angebot können die Dankeschön-Angebote durch Lokalisierung des Standortes jederzeit mobil abgerufen werden.
Außerdem ermöglicht die App, sich den Weg zu den Angeboten per Navigation anzeigen zu lassen. Die App steht für die beiden gängigsten mobilen Betriebssysteme, iOS und Android, zur Verfügung. Sie kann im Apple App Store sowie im Google Play Store kostenfrei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw

Adresse und Kontakt

Stadt Rheinbach 
Schweigelstraße 23 
53359 Rheinbach 
02226-917 114 
ehrenamtskarte@stadt-rheinbach.de