Nachrichtlicher Hinweis zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises

zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für den Rhein-Sieg-Kreis

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises wurde durch alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie durch den Landrat unterzeichnet und gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde am 13.02.2023 erteilt und am 21.02.2023 im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht: 

Amtsblatt Ausgabe 07: Amtlicher Teil vom 21.02.2023 [laufende Nr. 87 - 101 / Seiten 65 - 76]