Flurbereinigungsverfahren Liersbachtal & Auf der Heide Az.: 33.42 - 5 14 05 - Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Bezirksregierung Köln
Dezernat 3
-Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-
Köln, 19.11.2024
Zeughausstr. 2-8
50667 Köln 
Telefon: 0221 / 147-2033

Im Flurbereinigungsverfahren Liersbachtal & Auf der Heide werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des Einleitungsbeschlusses vom 15.12.2014 sowie der Änderungsbeschlüsse vom 29.05.2014, 14.12.2017 und 05.03.2024 unterliegenden Flurstücke so festgestellt, wie sie vom 14.10.2024 bis zum 25.10.2024 bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln ausgelegen haben und von den Bediensteten der Bezirksregierung Köln in dem Anhörungstermin am 29.10.2024 erläutert worden sind. 

Gründe

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt.

Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Liersbachtal & Auf der Heide mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke in der Weise zu ermitteln, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes zu bestimmen ist (§ 27 ff. FlurbG).

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der dem Flurbereinigungsverfahren aufgrund des Einleitungsbeschlusses und der Änderungsbeschlüsse unterliegenden Flurstücke haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden.

Einwendungen gegen die Bewertung sind von den Beteiligten nicht erhoben worden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden bei der

Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50667 Köln.

 

Hinweis:
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.

 

Im Auftrag
gez. Meul
Regierungsvermessungsdirektor

 

Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter:

https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren.

Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

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