Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für die Bereiche "Wolbersacker II" und "Eulenbach"

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach hat in der Sitzung am 25.06.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Aufstellung der 23. Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für die Bereiche “Wolbersacker II“ und „Eulenbach“ 

Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung umfassen zwei Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 45,1 ha. Teilbereich A, östlich der Kernstadt gelegen, umfasst eine ca. 26,1 ha große Fläche. Der Geltungsbereich von Teilbereich B ist ca. 19 ha groß. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 01) zu entnehmen. Im anstehenden Planverfahren bleiben geringfügige Änderungen der Plangebiete vorbehalten. 

Die Verwaltung wird beauftragt, 

1. den Vorentwurf zur 23. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans für die Bereiche „Wolbersacker II“ und „Eulenbach“ zu erarbeiten, 

2. die Erarbeitung der hierfür erforderlichen Fachgutachten zu beauftragen und 

3. die Unterlagen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen in einer seiner nächsten Sitzungen zur Billigung und zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung vorzulegen. 

Das Planverfahren erhält die Priorität I.

 

Bekanntmachungsanordnung:

 

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 25.06.2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Rheinbach, den 16.12.2025

 

Dr. Daniel Phiesel

Bürgermeister     

 

23. Änderung Flächennutzungsplan Übersichtsplan 

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