Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
In dem Verfahren zur neuen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Swistbachs und seiner Nebengewässer Steinbach, Sürstbach, Schießbach, Eulenbach, Wallbach, Ersdorfer Bach und Altendorfer Bach im Bereich der Städte Erftstadt, Euskirchen, Meckenheim und Rheinbach sowie der Gemeinden Swisttal und Weilerswist hat die Bezirksregierung Köln am 15. September 2025 (verkündet im Amtsblatt Nr. 37 des Regierungsbezirks Köln) den Entwurf einer Verordnung öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt mit der Gelegenheit zur Stellungnahme. Die eingegangenen Stellungnahmen gaben teilweise begründeten Anlass für Änderungen an dem Verordnungsentwurf.
Rheinbach, 26. Mai 2026
Der Bekanntmachungstext, die Karten und die Verordnung sind unter dem folgenden Link verfügbar
Bekanntmachung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Swistbachs und seiner Nebengewässer
Zusätzlich erfolgt eine Offenlage der Unterlagen in der Zeit vom 26.05.2026 bis 27.07.2026 einschließlich: Rathaus Stadt Rheinbach, Flur 2. OG Altbau, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach
