Aufstellung und Frühzeitige Beteiligung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Unter der Landstraße“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Rheinbach-Oberdrees Nr. 12, „Lebensmittel-Nahversorgung“ der Stadt Rheinbach

Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Unter der Landstraße“ im Parallelverfahren zur Aufstellung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“ und Beteiligung an den Bauleitplänen 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Unter der Landstraße“ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“ 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach hat in der Sitzung am 16.09.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

a) Aufstellungsbeschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Unter der Landstraße“ 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan für den Bereich „Unter der Landstraße“ zu ändern (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Planung erhält die Bezeichnung 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Unter der Landstraße“, Gemarkung Oberdrees. 

Der Geltungsbereich befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteiles Oberdrees und enthält die Flurstücke 192 (tlw.) und 193, Flur 5, Gemarkung Oberdrees. Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügtem Übersichtsplan dargestellt. Geringfüge Änderungen des Plangebietes während der Bearbeitung bleiben vorbehalten. 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 

b) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB 

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zur 25. Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Unter der Landstraße“ wird im Parallelverfahren zu der frühzeitigen Beteiligung im Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“ beschlossen. 

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erfolgt für die Öffentlichkeit nach ortsüblicher Bekanntmachung. Die frühzeitige Beteiligung wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt. 

 

c) Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“ 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB aufzustellen.

Der Plangeltungsbereich befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteiles Oberdrees und enthält die Flurstücke:

  • 183, 179 (tlw.), 182 (tlw.), 175 (tlw.), 180, 181, Flur 4, Gemarkung Oberdrees
  • 192 (tlw.) und 193, Flur 5, Gemarkung Oberdrees,
  • 242, 69 (tlw.), Flur 8, Gemarkung Oberdrees,
  • 130, 2, 1 (tlw.), 13 (tlw.), Flur 17, Gemarkung Oberdrees. 

Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügtem Übersichtsplan dargestellt. Geringfüge Änderungen des Plangebietes während der Bearbeitung bleiben vorbehalten. 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 

d) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB 

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“ wird im Parallelverfahren zu der frühzeitigen Beteiligung im Bauleitplanverfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Unter der Landstraße“ beschlossen. 

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erfolgt für die Öffentlichkeit nach ortsüblicher Bekanntmachung. Die frühzeitige Beteiligung wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Zur Information über Inhalt und Ziel der Bauleitpläne:

 

25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheinbach für den Bereich „Unter der Landstraße“ im Parallelverfahren

und

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“

 

stehen ab dem 08. Januar 2026 folgende Unterlagen (Stand: frühzeitige Beteiligung) auf der Internetseite der Stadt Rheinbach www.stadt-rheinbach.de zum Download bereit:

  • Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens

  • Übersichtslageplan mit Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“

  • Luftbild mit Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“

  • Übersichtslageplan mit Geltungsbereich der 25. Flächennutzungsplanänderung Bereich „Unter der Landstraße“

  • Luftbild mit Geltungsbereich der 25. Flächennutzungsplanänderung Bereich „Unter der Landstraße“

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Einzelhandel Rheinbach-Oberdrees“, Teil I: Bebauungsplan, Stand: Vorentwurf

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Einzelhandel Rheinbach-Oberdrees“, Teil II:Vorhaben- und Erschließungsplan , Stand: Vorentwurf

  • 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel RheinbachOberdrees“, Stand: Vorentwurf

  • Begründung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Einzelhandel Rheinbach-Oberdrees“, Stand: Vorentwurf

  • Begründung 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einzelhandel Rheinbach-Oberdrees“, Stand: Vorentwurf

  • Entwurf Knotenpunkt B 266 Schulstraße

  • Verträglichkeitsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmittel – Discount – Marktes mit BackShop in Rheinbach Oberdrees, FUTURA CONSULT, Eschweiler, Stand: 03/2022

  • Ergänzung Verträglichkeitsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmittel – Discount – Marktes mit BackShop in Rheinbach Oberdrees, FUTURA CONSULT, Eschweiler, Stand: 05/2022

  • Artenschutzrechtliche Prüfung, Stadt Rheinbach- Neubau einer NORMA Filiale mit Bäckerei/Bistro, Ginster Landschaft, Meckenheim, Stand: 07/2021

  • Einzelhandel Oberdrees – Fachbeitrag Verkehr, IGEPA Verkehrstechnik, Eschweiler, Stand: 03/2021

  • Ergänzung Einzelhandel Oberdrees – Fachbeitrag Verkehr, IGEPA Verkehrstechnik, Eschweiler, Stand: 05/2022

  • Baugrund- und Gründungsbeurteilung / Erd- und Straßenbautechnische Beurteilung Neubau einer Norma-Filiale, GBU GmbH, Alfter, Stand: 04 / 2021

  • Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Neubau eines Discounters im Ortsteil Rheinbach Oberdrees, TAD, Düsseldorf, Stand: 09 / 2024

 

Gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB erfolgt für die Öffentlichkeit mit dem Aushang des Entwurfes der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rheinbach für den Bereich „Unter der Landstraße“ (Stand: frühzeitige Beteiligung) und des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“ (Stand: frühzeitige Beteiligung) im Rathaus Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Planung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss (Altbau)

in der Zeit vom 08. Januar 2026 bis einschließlich 09. Februar 2026

während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Donnerstag

 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter 

der Telefonnummer 02226 / 917-267 oder der Email-Adresse beteiligung-601@stadt-rheinbach.de gebeten.

Des Weiteren sind die zu veröffentlichenden Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de/ zugänglich.

 

Stellungnahmen

Stellungnahmen können innerhalb des vorgenannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Rheinbach, Fachbereich V, Sachgebiet 60.1 Planung, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, 2. Obergeschoss, Zimmer 212 (Altbau), vorgebracht werden.

Die Abgabe der Stellungnahme darf auch gerne online unter:

https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen 

oder per Email an beteiligung-601@stadt-rheinbach.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind die eingestellten Informationen zu dem Bauleitplanverfahren in einem zentralen Portal des Landes unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.

Sofern Sie eine Stellungnahme per Schreiben, Email, zur Niederschrift, oder in anderer Form abgeben, können Informationen zum Datenschutz der Internetseite der Stadt Rheinbach unter https://www.rheinbach.de/datenschutz entnommen werden. Sofern eine Stellungnahme über https://www.rheinbach.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite https://www.o-sp.de/rheinbach/datenschutz.php entnommen werden. Beide Dokumente liegen zudem gemeinsam mit den übrigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereit.

 

Rheinbach, den 16.12.2025

 

Dr. Daniel Phiesel

Bürgermeister 

Übersichtslageplan 25. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich „Unter der Landstraße“

Übersichtslageplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rheinbach-Oberdrees Nr. 12 „Lebensmittel-Nahversorgung“

 

Knight Avatar
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihren Anliegen. Klicken Sie dazu einfach den roten Kreis an!
;