1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021

Öffentliche Bekanntmachung zur

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung, § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung sowie des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 03.12.2019 (GV NRW 2019, Seite 877), hat der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 11.09.2023 nachstehende Änderungen der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege beschlossen.

§ 3 Beitragshöhe

§ 3 Abs. 1 Satz 6 wird wie folgt geändert:

Für sogenannte „Kann-Kinder“, die auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wird das vorletzte Kindergartenjahr vor der Einschulung nachträglich beitragsfrei gestellt. Die Erstattung etwaig zu viel gezahlter Elternbeiträge für das „Kann-Kind“ erfolgt nach Vorlage einer entsprechenden Schulbescheinigung.

§ 3 Abs. 1 Satz 7 (ehemals Satz 6)

Bei Kindern in Kindertagespflegebetreuung werden grundsätzlich die Elternbeiträge  für unter dreijährige Kinder für die beantragte Betreuungszeit gefordert.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.08.2023 in Kraft.