Fragen und Antworten zu Bebauungsplänen

Was kann und darf ich bauen?

  • Ihr Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB)
    Sofern ihr Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes liegt, sind dessen Festsetzungen bei der Planung und dem Bau eines Vorhabens zu beachten. Mit Hilfe der Bebauungsplanübersicht können Sie erkennen, ob Ihr Grundstück im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes liegt.
     
  • Ihr Grundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes, aber im Zusammenhang eines bebauten Ortsteiles, im sog. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
    Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens, das nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt, ist § 34 Baugesetzbuch zu Grunde zu legen.
    Das Vorhaben muss sich in die vorhandene Umgebung einfügen.
    Planen Sie ein Vorhaben in einem solchen Bereich, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Abstimmungstermin mit dem Sachgebiet Bauordnung.
     
  • Ihr Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB)
    Der Außenbereich soll grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Daher sind Vorhaben auf einem Grundstück im Außenbereich nicht zulässig. Ausnahmen regelt § 35 Baugesetzbuch. Planen Sie ein Vorhaben im Außenbereich, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Bauordnung.

Welchen Wert hat mein Grundstück?

Die Frage des Grundstückswertes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Grundstücksbewertung bzw. Grundstückswertermittlung kann nur durch einen sachverständigen Gutachter erfolgen.

Bodenrichtwerte oder den Grundstückswert erhalten Sie über die Internetseite des Oberen Gutachterausschusses „BORIS.NRW“:  www.boris.nrw.de .Unter Angabe Ihrer Adresse finden Sie den für Ihren Bereich maßgeblichen Bodenrichtwert.

Wo erhalte ich einen Lageplan?

Einen Lageplan können Sie persönlich bei der Stadt Rheinbach erhalten. Bitte wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiter des Sachgebietes Bauverwaltung.

Ist Ihnen ein persönlicher Besuch im Rathaus nicht möglich, wenden Sie sich bitte direkt an das Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises. Von dort aus ist auch eine postalische Zustellung des Katasterauszuges an Sie möglich.

Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?

Die Stadt Rheinbach kann leider keine Grundbuchauszüge zur Verfügung stellen. Bitte wenden Sie sich in allen Grundbuchangelegenheiten direkt an das Amtsgericht in Rheinbach.

Liegt mein Grundstück in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet?

Diese Information können Sie dem Landschaftsplan entnehmen. Der Landschaftsplan Nr. 4 „Rheinbach, Meckenheim, Swisttal“ steht auf den Internetseiten des Rhein Sieg-Kreises zum Download bereit.