Der Flächennutzungsplan stellt die vorhandene und beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in seinen Grundzügen dar (§ 5 (1) BauGB). Er ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine Außenwirkung entfaltet sondern ein behördenverbindliches Planungsinstrument ist. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan begründet kein Baurecht, sondern bedarf vorab einer Umsetzung in einem Bebauungsplan.
Sie können den Flächennutzungsplan der Stadt Rheinbach auch herunterladen.
Aktuelle Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes finden Sie im Bereich "Aktuelle Bauleitplanverfahren“.