Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die im jährlichen Wohnungsbauförderungsprogramm festgelegt sind. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch bestehender Wohnraum. Die Fördermittel können für den Bau und Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude, Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen usw. beantragt werden. Darüber hinaus können auch Privatpersonen eine Fördermöglichkeit erhalten, wenn Sie Wohnraum zum Zwecke der Vermietung an Kriegsvertriebene ertüchtigen.
Weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung erhalten Sie
- bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
- beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
- der NRW Bank