Ambulante Hilfe zur Pflege

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind sehr umfangreich, decken aber nicht immer den offenen Bedarf vollumfänglich ab.

Menschen, die pflegebedürftig sind und keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegebersicherung haben, oder die bereits eine Leistung der Pflegeversicherung erhalten, diese aber nicht zur Deckung des Bedarfs ausreicht, können gegebenenfalls ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten. Die Leistungsgewährung ist jedoch einkommens- und vermögensabhängig.

Das Fachgebiet Soziale Leistungen der Stadt Rheinbach ist hierbei zuständig für die ambulante Hilfe zur Pflege (also die Sicherstellung der Pflege zu Hause).

Für Leistungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Link: hier

 

Ihre Ansprechpartner*Innen bei der Stadt Rheinbach sind:

E-Mail: soziale.leistungen@stadt-rheinbach.de

Buchstaben A - D
Stefanie Erbs
Telefon 02226 917 145
Zimmer E 24

Buchstaben E + S
Johanna Körfgen
Telefon 02226 917 132
Zimmer E 22

Buchstaben F - H + O - R
Sandra Brüssel
Telefon 02226 917 119
Zimmer E 22

Buchstaben I - J + T - Z
Raphaela Stöcker
Telefon 02226 917 351
Zimmer E 23