Allgemeines Ordnungswesen - Imissionschutz - Straßenreinigung - Winterdienst

Allgemeines Ordnungswesen

Sie haben Fragen zu:

  • Immissionsschutz (Lärm-, Geruchsbelästigung jedweder Art)
  • Müllentsorgung (Illegale Müllablagerungen, tierische Hinterlassenschaften)
  • Straßenreinigung
  • Winterdienst
  • Einbürgerungen
  • Obdachlosenangelegenheiten

All diesen Aufgaben widmet sich die Abteilung allgemeines Ordnungswesen der Stadt Rheinbach.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rheinbach regelt viele Sachverhalte, die für die Stadt  und ihre Bürgerinnen und  Bürger verbindlich sind. Ob das Herausstellen der Müllbehälter, Lärmbelästigungen oder Verunreinigungen durch Tiere Gegenstand von Fragen sind, Antworten erhalten Sie in der Ordnungsbehördlichen Verordnung.

 

Straßenreinigung

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Rheinbach, die auch den Winterdienst regelt, wurde zum 1.1.2001 neu gefasst.

Die Reinigung der Gehwege ist vollständig auf die Anlieger übertragen. Die Reinigung ist  wöchentlich durchzuführen. Viele Straßen werden durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen gereinigt. Einige Nebenstraßen mit geringer Verkehrsbedeutung sind von den Anliegern zu reinigen.Weitere Details können Sie dem Satzungstext (§ 3) entnehmen.

 

Winterdienst

Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln grundsätzlich erlaubt ist. Die Salzverwendung ist dabei auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken; Salzrückstände sind sobald als möglich zu entfernen.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Salzhaltige oder sonstige auftauende Mittel (wie Natriumchlorid, Kalziumchlorid, Phosphate, Magnesiumchlorid oder Harnstoffe) enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. 

In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr des folgenden Tages, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr zu beseitigen. 
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. 

Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, ist bei Schneefall und Eisglätte für den Fußgängerverkehr auf dem Bankett oder entlang der Häusergrenze eine Bahn von 1,50 m begehbar zu halten.

 

Ansprechpartnerin

Stadt Rheinbach
Fachgebiet Allgemeines Ordnungswesen
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
Telefon 02226 917 0
Telefax 02226 917 215
E-Mail infothek@stadt-rheinbach.de
 

Telefon 02226 917 221
Telefax 02226 917 144
E-Mail ordnungsamt@stadt-rheinbach.de