Wie finde ich eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?
Die Fachberatung Kindertagespflege im Jugendamt der Stadt Rheinbach vermittelt und berät kostenlos Eltern, die eine Tagesmutter/einen Tagesvater suchen. Es werden ausschließlich Tagesmütter/Tagesväter vermittelt, die eine Pflegeerlaubnis haben. In einer Bedarfsmeldung wird erfasst, an welchen Tagen, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten die Betreuung benötigt wird. Dann wird der Kontakt zu einer passenden Tagesmutter/einem Tagesvater mit freien Plätzen hergestellt.
Beim persönlichen Kontakt können die Eltern und die Tagesmuter/der Tagesvater herausfinden, ob „die Chemie stimmt“ und ein Betreuungsverhältnis möglich und gewünscht ist.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie an!
Ingrid Rosenberg-Mosell
Fachberatung für Kindertagesbetreuung
Jugendamt der Stadt Rheinbach, Aachener Str. 16, 53359 Rheinbach, Zimmer 2.07
Telefon 02226 917-611
E-Mail ingrid.rosenberg-mosell@stadt-rheinbach.de
Sprechzeiten
Montags von 10:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Weitere Termine gerne nach Vereinbarung.
Wie geht es weiter, wenn ich die passende Betreuung gefunden habe?
Eltern und Tagesmutter oder Tagesvater schließen einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag miteinander ab. Darin halten sie die wichtigsten Bestandteile des Betreuungsverhältnisses fest, z.B. persönliche Daten, Betreuungstage und -uhrzeiten, Eingewöhnungszeit, Urlaubs- und Krankheitsregelungen, Höhe der Kosten für die Verpflegung des Kindes. Eltern und Tagesmutter/Tagesvater beantragen vor Beginn der Betreuung die Förderung der Kindertagespflege (siehe weiter unten).
In der Eingewöhnungszeit wird ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind die Tagesmutter/den Tagesvater regelmäßig aufsuchen, damit das Kind sich an die neue Umgebung und die neue Bezugsperson gewöhnen kann. Im nächsten Schritt wird das Verabschieden und Wiederkommen geübt. Lässt das Kind sich von der Tagesmutter/dem Tagesvater trösten, kann die Eingewöhnung als geglückt gewertet werden.
Ist die Tagespflegeperson in Besitz einer Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, ist das Kind während der Betreuung unfallversichert.
Wird die Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern oder Tagesvätern finanziell gefördert?
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege kann gemäß der Satzung der Stadt Rheinbach unter Berücksichtigung der Kontingentierung durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Die Eltern beantragen gemeinsam mit den Tagespflegepersonen die Förderung der Kindertagespflege beim Jugendamt, mit folgenden Formularen. Sie finden diese hier unter Merkblätter, Formulare und Richtlinie.
- der Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege für Bürger
- wenn mehr als 35 Stunden Betreuungszeit in der Woche benötigt werden: die Arbeitszeitbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege) von beiden Elternteilen
- die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen im Rahmen der Kindertagespflege, denen entsprechende aktuelle Einkommensnachweise beizufügen sind
- Ein weiterer Bestandteil des Antragssatzes ist der Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege für Tagespflegepersonen, den die Tagesmutter oder der Tagesvater ausfüllt.
Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Der bedarfsunabhängige Grundanspruch wird mit 25 Stunden Betreuungszeit in der Woche abgedeckt. Wird eine höhere Betreuungszeit benötigt, setzt dies voraus, dass die Eltern einen „Bedarf“ an Kinderbetreuung haben, weil sie ihre Kinder nicht selbst betreuen können. Wird für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Betreuung benötigt, muss der Bedarf ebenfalls nachgewiesen werden.
Ein Bedarf liegt dann vor, wenn beide Eltern oder allein erziehende Elternteile
- berufstätig sind oder werden wollen,
- Arbeit suchend sind,
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme,
- in der Schul- oder Hochausbildung befinden
- oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten.
Die Fördersätze werden monatlich vom Jugendamt an die Tagesmutter/den Tagesvater ausgezahlt und richten sich nach der durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit, also der Zeit, die das Kind bei der Tagesmutter/dem Tagesvater verbringt. Eltern und Tagespflegeperson erhalten einen Bescheid vom Jugendamt und sind verpflichtet, dem Jugendamt Veränderungen mitzuteilen.
Wie hoch sind die Kostenbeiträge für die Eltern?
Die Eltern werden gemäß ihrem Einkommen zu den Kosten herangezogen. Die Höhe der Beiträge ergeben sich aus der Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege. Zusätzlich zu den Kostenbeiträgen an das Jugendamt sind ausschließlich Zahlungen für die Verpflegung und für Sonderleistungen (z.B. Bring- und Holdienste) an die Tagespflegeperson vorgesehen.
Wenn mehrere Kinder einer Familie in Tagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung im Gebiet der Stadt Rheinbach betreut werden, gilt eine Geschwisterkindbefreiung. Die Eltern zahlen nur für ein Kind Kostenbeiträge an das Jugendamt. Gezahlt werden muss dann der höchste Beitrag der entsprechenden Einkommensstufe.
Informationen über die finanzielle Förderung von Kindertagespflege, über Plätze in Kindertageseinrichtungen und Elternbeiträge bekommen Sie von:
Ksenija Sievernich
Fachgebiet Jugend, Schule und Sport
Stadt Rheinbach, Aachener Str. 16, 53359 Rheinbach, Zimmer 2.02
Telefon 02226 917-452
E-Mail: ksenija.sievernich@stadt-rheinbach.de