Der Rat der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 07.11.2022 einstimmig das Förderprogramm Rheinbach_Solar beschlossen, mit dem Bürger*innen, die eine Photovoltaik Anlage auf ihr Haus installieren, finanziell mit 1.000 € unterstützt werden. In die Förderrichtlinie mit aufgenommen wurde, dass Balkonkraftwerke ebenfalls gefördert werden. Gefördert werden Balkonkraftwerke mit einer Mindestleistung von 400 Watt. Je Balkonkraftwerk wird eine Förderung in Höhe von 200 € gewährt.
Weiterhin werden 8.000 € der Fördersumme für eine Beteiligung an interkommunalen Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt.
Mit dem Förderprogramm Rheinbach_Solar setzt die Stadt Rheinbach die aus der Billigkeitsrichtlinie vom Land NRW zugewiesenen Mittel in Höhe von 62.065,48 € um. Die Verwendung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie muss eine unmittelbare Wirkung auf die CO2-Bilanz erzielen, die sich mit jeder der geförderten Photovoltaikanlagen zwangsläufig einstellt.
Die Förderrichtlinien schränken die Antragsberechtigung insbesondere wie folgt ein:
- Das Eigenheim muss sich in Rheinbach (einschließlich aller Ortschaften) befinden.
- Das Eigenheim muss selbst genutzt werden.
- Es ist nur ein Antrag pro Eigenheim zulässig.
- Das Jahres-Nettoeinkommen darf pro volljährige im Haushalt lebende Person 40.000 € nicht überteigen. Personen in Ehe oder Lebenspartnerschaften werden zusammen veranlagt auf 80.000 € jährlichen Netto-Einkommens.
- Sie können sich bereits jetzt Angebote einholen, dürfen aber erst die Installation beautragen, wenn Sie den Förderbescheid der Stadt Rheinbach erhalten haben. Dies vorher zu veranlassen ist fördermittelschädlich.
Die Umsetzung des Programms erfolgt durch das Fördermittelmanagement der Stadt Rheinbach. Nachfragen gerne per E-Mail unter foerderprogramm.info@stadt-rheinbach.de.
Der Förderantrag ist von den Antragsberechtigten schriftlich bei der Stadt Rheinbach unter bekannter Anschrift und unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordruckes sowie Beifügung der dort aufgeführten Unterlagen zu stellen.