Informationen zur Corona-Pandemie

Zutrittsregeln für das Rathaus

Aufgrund der von der Landesregierung getroffenen Regelungen im Umgang mit der Corona-Pandemie ist das Rathaus wieder wie gewohnt für Ihre Anliegen geöffnet.

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus

Die Corona-Pandemie macht Einschränkungen im Alltags jedes Einzelnen notwendig. Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen sind jedoch zunehmend Lockerungen möglich. Die geltenden Regelungen sind in einem mehrstufigen Verfahren festgelegt - je nach Inzidenzstufe vor Ort.

Für Rheinbach gilt der 7-Tages-Inzidenzwert des Rhein-Sieg-Kreises. Diesen können Sie tagesaktuell hier abrufen.
 

Verordnungen und Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie - Rechtliche Regelungen für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht vor allem in Form von Verordnungen und Allgemeinverfügungen.

Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie, zur Begrenzung eines erneuten Anstiegs der Infektionszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit der Corona-Schutzverordnung Regelungen getroffen, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet eindämmen sollen.

Weitere Informationen

Bußgeldkataloge

Coronaregeln - die wichtigsten Informationen zur Quarantäne, häuslichen Isolierung und Tests

Wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne müssen, regelt in NRW die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes. Die Vorgaben des Landes haben wir einem Leitfaden für Sie zusammengefasst.

Isolierung:
Wer selbst infiziert ist
 (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist auch nicht erforderlich, um Entschädigungen für ausfallende Löhne geltend zu machen. Die Frist beginnt ab der Probenentnahme bzw. ab Symptombeginn, wenn zwischen Symptombeginn und Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden liegen. Der erste Tag nach dem „Testtag“ bzw. nach Beginn der Symptome ist der erste der Quarantänetage.

Übrigens: Wenn Sie einen Selbsttest gemacht haben, der positiv ausgefallen ist, sind Sie verpflichtet, zur Kontrolle mindestens einen Corona-Schnelltest durchführen zu lassen (durch eine zertifizierte Stelle).

Ein abschließender negativer Test ist nicht nötig, um die reguläre Isolierung von zehn Tagen zu beenden.

Infizierte Personen können die zehn Tage Isolierung aber eigenständig auf fünf Tage verkürzen. Für die Verkürzung ist ein negativer PCR-Test, ein PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 oder vorzugsweise ein negativer zertifizierter Coronaschnelltest erforderlich, der frühestens am fünften Tag der Isolierung vorgenommen wurde. Um die PCR-Testkapazitäten zu schonen, empfehlen wir, für die Freitestung einen Schnelltest vornehmen zu lassen.

Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden.

Wenn Sie über die hier bereitgestellten Informationen hinaus noch Rückfragen haben, können Sie sich unter der Rufnummer 02241 13-3600 gerne an unsere Quarantäne-Hotline wenden. Diese erreichen Sie montags bis donnerstags von 10:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr.

Wichtige Hinweise bzw. Verhaltensregeln zur Isolierung finden Sie auch auf der Webseite des Landes NRW

Regelungen für Kontaktpersonen

  • Alle Kontaktpersonen einer infizierten Person müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben, unabhängig davon, ob sie im häuslichen Umfeld zusammenleben oder nicht. Es wird ihnen aber empfohlen, für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, zu vermeiden und, sofern möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Darüber hinaus wird eine Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring (besonderes Achten auf Symptome sowie Messen der Körpertemperatur, tägliche Nutzung von Selbsttests und Bürgertestung) und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag empfohlen. Treten innerhalb der ersten zehn Tage nach dem Kontakt zur positiv getesteten Person Symptome auf, sind die Kontaktpersonen verpflichtet, umgehend eine Testung durchzuführen.
  • Sind immunisierte Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen enge Kontaktpersonen von infizierten Personen, besteht darüber hinaus eine tägliche Testpflicht (Nachweis über offizielle Teststelle, Arbeitgebertestung oder Selbsttest) vor Dienstantritt für die Dauer von fünf Tagen.

Wenn Sie über die hier bereitgestellten Informationen hinaus noch Rückfragen haben, können Sie sich unter der Rufnummer 02241 13-3600 gerne an unsere Quarantäne-Hotline wenden. Diese erreichen Sie montags bis donnerstags von 10:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr.

Wichtige Hinweise bzw. Verhaltensregeln zur Quarantäne finden Sie hier:

Informationen vom Schnelltest bis zur Impfung

Schnelltest:
Das Bundes-Gesundheitsministerium hat die Coronavirus-Testverordnung neu gefasst. Damit gelten seit dem 30. Juni 2022 neue Regelungen bei Bürgertestungen. Kostenlose Bürgertests sind seitdem auf bestimmte Personenkreise beschränkt.

Bitte beachten Sie dazu die Hinweise des Rhein-Sieg-.Kreises

Impfung:
Der Rhein-Sieg-Kreis erfolgt seine Impfstrategie, um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Impfangeboten sicherzustellen. Dazu wurde in der Kreisverwaltung die sogenannte Koordinierende COVID-Impfeinheit (KoCI) beim Amt für Bevölkerungsschutz eingerichtet.

Informationen zur Impfung erhalten Sie auf der Webseite des Rhein-Sieg-Kreis.

Aktuelle Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Aktuelles von der Bundesregierung

Aktuelle Hinweise des Robert-Koch-Instituts

Mehrsprachige Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration