Mit dem Starkregenereignis am 14./15. Juli 2021 ist eine bisher ungekannte Unwetterkatastrophe über Rheinbach und die Region hereingebrochen.
Bereits in der Nacht entwickelte sich allerorts eine großartige Bewegung der Hilfsbereitschaft und Solidarität. Gemeinsam sind wir auf dem Weg die entstandenen Schäden zu beheben.
Menschen die Hilfe benötigen oder Hilfe in jedweder Form anbieten möchten, soll mit den nachfolgenden Informationen geholfen werden. Hier sollten Sie aber auch weitergehende Hinweise zu relevanten Themen des alltäglichen Lebens vorfinden. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf. Hierfür steht Ihnen die Stadtverwaltung mit ihrem Bürgertelefon unter der Hotline 02226 917-444 gerne zur Verfügung.
Kontonummer: DE 33 3706 9627 0058 0000 35
Verwendungszweck: „Hochwasser“
Wenn gewollt kann im Verwendungszweck angegeben werden, dass Spendengelder auch nach Swisttal, die Ahr oder nach Euskirchen gehen sollen.
Rheinbach und Swisttal
Rhein-Sieg-Kreis (Rheinbach & Swisttal)
Kreissparkasse Köln: IBAN DE54 3705 0299 0001 0694 48
VR-Bank Rhein-Sieg eG: IBAN DE78 3706 9520 1109 6900 11
Verwendungszweck „Flut 2021“
Evangelische Kirchengemeinde in Rheinbach
IBAN: DE09 3706 9627 0014 5720 15
Umland
Kirchenkreis Bad Godesberg-Voreifel
IBAN: DE61 3705 0198 0020 0391 29, Sparkasse KölnBonn
Stichwort: Sofort-Hilfe Unwetterkatastrophe
Bürger für Beethoven (Spenden für Ahr und Raum Rheinbach)
Sparkasse KölnBonn: IBAN DE76 3705 0198 0000 0047 70
Stichwort: Hochwasserhilfe
Region NRW
Aktion „NRW hilft“
Empfänger: NRW hilft
IBAN: DE05 3702 0500 0005 0905 05
Bank für Sozialwirtschaft
Johanniter-Unfall-Hilfe NRW
IBAN DE25 3702 0500 0004 3150 18
Stichwort: Katastrophenschutz / Ehrenamt
Kreis Ahrweiler
Ahrweiler
Kreissparkasse Ahrweiler IBAN: DE86 5775 1310 0000 3394 57
Stichwort: Hochwasser
Rheinland-Pfalz
Spendenkonto des Landes Rheinland-Pfalz
Landeshauptkasse Mainz IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06
Stichwort: Katastrophenhilfe Hochwasser
Rhein-Sieg-Kreis - Hilfsangebote für Betroffene
Wer Hilfe anbieten kann, in welcher Form auch immer, kann dies im hinterlegten Formular eintragen https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/aktuelle-themen/starkregen-hilfsangebote.php Kreisverwaltung Ahrweiler
Die Kreisverwaltung hat zwei Telefon-Hotlines eingerichtet, beide Hotlines sind täglich von 9 bis 20 Uhr erreichbar:
Hotline „Hilfsangebote“:
Rufnummer: 02641/975-900
E-Mail: Hochwasserhilfe@kreis-ahrweiler.de Hier können sich Bürgerinnen und Bürger melden, die bei der Bewältigung der Katastrophe unterstützen möchten, beispielsweise mit konkreten Hilfsangeboten, Sachspenden, Arbeitsmaterialien, Transport- oder Logistikmöglichkeiten oder ähnlichem.
Hotline „Beratung und Betreuung“:
Rufnummer:02641/975-950
Diese Hotline vermittelt Hilfsangebote, unter anderem bei der Beratung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren oder im Bereich etwaiger Notbetreuungen. Die Kreisverwaltung arbeitet hier ausschließlich mit anerkannten Trägern im sozialen Bereich zusammen.
Erzbistum Paderborn - Grenzenlos verbunden
Eine Auszeit nach den ersten Tagen und Wochen der Flutkatastrophe – das Geschehene verarbeiten, sich erholen, den Kindern und sich selbst Gelegenheit zum Durchatmen geben: Das ermöglicht das Erzbistum Paderborn mit kostenfreier Unterkunft in seinen Bildungs- und Jugendhäusern.
Für einige Tage können Kinder, Senioren und Familien, die gerade nicht in Aufräumarbeiten gebunden sind, aus ihrer misslichen Lage herauskommen. Die Bildungs- und Tagungshäuser sowie das Jugendhaus Hardehausen des Erzbistums Paderborn beteiligen sich entsprechend ihrer Kapazitäten zunächst im Zeitraum vom 1.8. bis zum 31.10.2021.
Betroffene sich telefonisch über die Hotline 0800-0010714 oder per E-Mail über grenzenlosverbunden@erzbistum-paderborn.de melden. Alle weiteren Informationen und die Vorstellung der einzelnen Bildungshäuser finden sich auf der Homepage www.grenzenlos-verbunden.de Johanniter Hochwasserhilfe
folgende Hilfen wird angeboten:
- Beratungstermine: in unserem Hochwasserhilfe Büro (mobiles Büro Flerzheim) oder bei den Betroffenen zu Hause
- Spendenanträge: Antragstellung von Spendengeldern zur Wiederaufbauhilfe
- Sachspenden: wir verteilen zur Zeit z.B.: Bautrockner, Baumaterialien, OSB-Holzplatten und Staubsauger
- Unterstützung bei Reparatur-/Wiederaufbauarbeiten: Die Johanniter vermitteln Kontakte zu Handwerkern und ehrenamtlich Helfenden, sowie Gutachtern die den Betroffenen zur Seite stehen
- Bausachverständige: unabhängige Beratung für Betroffene rund um das Thema Wiederaufbau, wie z.B.: Prüfung der entstehenden Kosten auf Plausibilität, Begutachtung der Schäden
- Vermittlung von Kontakten zu lokalen Traumatherapeuten
- Regelmäßige kostenlose Ausflugstage für betroffenen Familien
- Kinder – und Jugendfreizeit mit wechselnden Freizeitaktionen und Traumatherapie Angeboten
- Ein Gesprächscafé zur gegenseitigen Hilfe, netten Gesprächen und entspanntem Zusammensein
Hochwasserhilfe
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen
53359 Rheinbach/Flerzheim – am Dorfplatz
Tel. +49 2241 23423-34
E-Mail: hochwasserhilfe.bonn@johanniter.de
Industriestraße 39, 53359 Rheinbach
Öffnungszeiten: immer freitags von 14:00 - 18:00 Uhr
Telefonnummer 0151 54041450 (hilfreich sind Bilder der Möbelstücke per Whatsapp mitzuschicken)
E-Mail moebel@georgsring.de
Angenommen werden Spenden hauptsächlich: Möbel - allerdings auch Haushaltswaren wie Mikrowelle, Geschirr, Besteck etc., aber auch Fahrräder. Ganze Küchen können abgeholt und abgebaut werden.
Unterstützung durch „NRW hilft“ bekommen Sie über die beteiligten Hilfsorganisationen und Verbände. Dies ist auf zwei Wegen möglich:
- Sie nehmen vor Ort Kontakt auf mit einer Hilfsorganisation oder einem Verband aus dem Bündnis „NRW hilft“.
- Oder Sie wenden sich an eine der Ansprechpersonen auf der verlinkten Liste:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/infoblatt_nrw_hilft.pdf?fbclid=IwAR2_9EB6gOCctw7uTl8VX-vhyp_0iLWxcS2jXqpDs3aac4mW0UfYIAZWtGA
Haushaltsbeihilfe "NRW hilft" über den Arbeiter-Samariter-Bund
Der Katastrophenschutz des ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V. unterstützt Betroffene des Hochwassers in NRW in Form von Sachmitteln, die zu Ihnen nach Hause gebracht werden. Das sind beispielsweise Waschmaschinen, Küchengeräte wie Kühlschränke oder Kaffeemaschinen, Reinigungsmaterialien, technisches Equipment wie Taschen- und Gaslampen sowie Hygieneartikel. Informationen: https://www.a-s-b.eu/dienstleistungen/fuer-den-notfall/katastrophenschutz/hochwasserhilfe
Caritas international:
Ansprechpartner:
E-Mail: sozialberatung@caritas-rheinsieg.de
Katholischer Verein für soziale Dienste (SKM): 02241/17780
E-Mail:fluthilfe@skm-rhein-sieg.de
Weitere Ansprechpartner und Informationen finden Sie unter https://www.caritas-rheinsieg.de/spenden/flutopfer/
Unter den genannten Kontaktmöglichkeiten können die Betroffenen entsprechende Hilfen zur Beschaffung von Kleidung oder Hausrat in einer Höhe von bis zu 1000 Euro erhalten. Sonderunterstützung mit größeren Beträgen sind in Ausnahme- und Härtefällen möglich.
Malteser Fluthilfe:
Neben der Instandsetzung sozialer Einrichtungen wie Kindertagesstätten und dem Aufbau von Trauma-Beratungsstellen zahlen die Malteser auch unbürokratische Pauschalhilfe aus. Dafür genügt es, dass Sie versichern, dass Sie vom Hochwasser betroffen sind und einen Schaden haben von mehr als 5.000 Euro.
https://www.malteser.de/fluthilfe.html
Aktion Deutschland Hilft (ARD, ZDF, Sat1:
Kontaktmöglichkeit:
E-Mail: service@aktion-deutschland-hilft.de
Über die vorher genannte Kontaktmöglichkeit können Personen, Unternehmen oder auch Vereine Ihren finanziellen Hilfsbedarf anmelden. Bitte sehen Sie von einer Nachfrage nach einer anderen Kontaktmöglichkeit bspw. einer Telefonnummer ab. Der Stadt Rheinbach liegt auch nach Nachfrage keine weitere Einreichungsmöglichkeit vor.
Rhein-Sieg-Kreis:
Verteilt werden die Spendengelder auf der Grundlage einer Richtlinie, die jetzt durch den Rhein-Sieg-Kreis erlassen wurde. Voraussetzung ist, dass sich sowohl der Hauptwohnsitz als auch das geschädigte Eigentum im Rhein-Sieg-Kreis befinden. Weiterhin darf für den entstandenen Schaden kein Anspruch auf Versicherungsleistungen bestehen. Luxusgegenständen, Unterhaltungselektronik (Fernseher, Beamer etc.), Bargeld, Wertpapiere, Sammlungen und ähnliches können aus den Spendenmitteln nicht ersetzt werden. Nach Abzug aller Leistungen (Versicherungsleistungen, Soforthilfe etc.) muss beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin ein Schaden von 5.000,- € verblieben sein. Ein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung besteht indes nicht.
Hochwasser Nothilfe / Spenden und Stiften
Telefon 02228 9091-250
foerder@denkmalschutz.de
Um hochwassergeschädigten Denkmaleigentümern schnell helfen zu können stellt die deutsche Stiftung Denkmalschutz ein Nothilfeprogramm in 3 Stufen zur Verfügung. Welche Maßnahmen unter welchem Rahmen förderfähig sind erfahren Sie unter https://www.denkmalschutz.de/denkmale-erhalten/hochwasserkatastrophe/nothilfe-foerderung-erhalten.htm
Bescheinigung für betroffene Personen der Unwetterkatastrophe
Das Formular zur Bescheinigungen für betroffene Personen der Unwetterkatastrophe liegt in der Infothek aus. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis mit.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 17:00 Uhr
Mieter*innen erhalten hier kostenlose Informationen zu allen Mietrechtsfragen rund um die Hochwasserkatastrophe.
Die DMB-Jurist*innen klären über mögliche Reparatur- und Instandsetzungsansprüche auf, erklären, ob Mietminderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen, oder informieren, welche Rechte Mieter*innen bei einer teilweisen oder völligen Zerstörung des Hauses haben.
Bausachverständige
Ein Bausachverständiger kann Baumängel und Bauschäden der Immobilie ermitteln. Dem Bürgertelefon liegt hierzu eine Liste von Bausachverständigen der IHK, der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW vor. Zusätzlich gibt es eine gesonderte Liste zu Sachverständigen der Ingenieurkammer-Bau NRW, welche eine zusätzliche Qualifikation im Hochwasserschutz aufweisen.
Das Bürgertelefon leitet Ihnen gerne eine entsprechende Übersicht zu.
Hinweise zu möglichen Bodenbelastungen
Was tun mit den Böden bei überschwemmten Wiesen, Gärten oder Sandkästen?
Der Starkregen der letzten Woche hat nicht nur Häuser und Straßen überflutet, son-dern auch zu Ablagerungen von Schlamm und Unrat auf Nutzgärten, Wiesen oder Spielflächen für Kinder geführt. Weil es auch zu Freisetzung von Öl gekommen ist, stellt sich die Frage, wie private Nutzer damit umgehen sollen.
Allgemein gilt:
Aufgrund vieler Untersuchungsergebnisse aus anderen Hochwassergebieten kann man davon ausgehen, dass es dadurch nicht zu akuten oder langfristigen Umwelt-schäden in den genannten Bereichen kommt. Teilweise halten sich Gerüche nach Heizöl längere Zeit, ohne dass danach noch eine Belastung der Böden nachweisbar ist.
Was tun bei Verdacht auf stärkere Schadstoffbelastung?
Wenn Sie Anhaltspunkte für eine gravierende Verunreinigung der Nutzflächen ha-ben, können Sie den Boden durch ein Fachbüro untersuchen lassen. Eine Liste mit zertifizierten Instituten kann per Mail vom Umweltamt des Kreises unter umwelt-amt@rhein-sieg-kreis.de angefordert werden. Der Gutachter schlägt dann auch vor, wie je nach Ergebnis der Untersuchung weiter verfahren werden sollte.
Was mache ich mit offensichtlich ölhaltigen Schlämmen?
Ölschlamm-Kleinmengen von max. 1 cbm können in einem speziellen Container der RSAG auf dem Gelände der Müllumladestation Miel entsorgt werden. Bei größeren Mengen sollten Sie sich mit der RSAG in Verbindung setzen (Tel. 02241 / 306-461). Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch an das Umweltamt des Kreises wenden reiner.rossbach@rhein-sieg-kreis.de
Wie gehe ich vorsorglich mit Gemüse, Kräutern und Obst aus meinem über-schwemmten Garten um?
Das Umweltamt empfiehlt, vorsorglich auf den Verzehr zu verzichten und die Mengen über den Restmüll zu entsorgen.
Was tun mit privaten Sandkästen?
Bei solchen kleinen, aber intensiv genutzten Flächen empfiehlt es sich, auf eine wei-tergehende Untersuchung schon aus Kostengründen zu verzichten und das Material vorsorglich zu entsorgen. Dies kann z.B. durch Einarbeiten im Ziergarten oder unter Hecken geschehen. Auch zugelassene Bauschutt- und Bodendeponien wie die Firma Bohnen in Swisttal-Straßfeld nehmen die Sande (kostenpflichtig) an. Bitte entsorgen Sie sie jedoch nicht über den Hausmüll.
Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/uba_schimmelleitfaden_final_bf.pdf
Regel-Müllabfuhr:
Die RSAG holt den Müll in ihrem normalen Rhythmus ab.
Möglichkeiten der privaten Müllentsorgung:
Josef Bohnen GmbH & Co. KG
Trierer Straße
53913 Swisttal-Straßfeld
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 07:00-17:00 Uhr – Sa. 07:00-11:00 Uhr
Esser-Kies (Kiesgrube: Am Büllesheimer Weg)
Am Heiligenhäuschen, Trierer Straße
53913 Swisttal
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 07:00-17:00 Uhr – Sa. 07:00-11:00 Uhr
Annahme von: Erdaushub, Bauschutt, Bitumen und Leichtbaustoffe
Hündgen Entsorgung GmbH & Co. KG Swisttal
Peterstraße 70
53913 Swisttal
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 07:00-17:00 Uhr – Sa. 07:00 – 12:00 Uhr
RSAG-Entsorgungsanlage Swisttal-Miel
Lützermiel 1 (an der B 56)
53913 Swisttal
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 08:00 – 17:00 Uhr - Sa. 08:00 – 13:00 Uhr
Kostenpflichtig, keine EC-Kartenzahlung
Telefon: 0228 2284228
Für Unternehmen, die von Unwetter und Hochwasser betroffen sind, hat die IHK eine technische Hotline eingerichtet. Hier steht die IHK den Unternehmen für Beratungen und Rückfragen zu Schadensfällen, Kreditprogrammen und Soforthilfen, steuerlichen Fragen und Fördermitteln zur Verfügung.
Erreichbarkeit: Werktags 16:00 – 20:00 Uhr
Betroffene wie auch Einsatzkräfte erhalten unter 0800 777 22 44 fachkundige Hilfe, aber auch die Möglichkeit einfach nur mit einer neutralen Person ein Gespräch zu führen.
BARMER-Flut-Sonderhotline
Rufnummer: 0800 / 454 01 50
Rufnummer für Firmen: 0800 / 333 05 05
Erreichbarkeit: Werktags von 7 bis 20 Uhr
Antworten rund um Gesundheit für alle Flut-Betroffenen Die BARMER schaltet ab sofort eine Hotline für alle Menschen in den Hochwassergebieten. Auf diesem Wege sollen sie schnelle und zuverlässige Antworten auf Fragen zu den Bereichen Medizin, Pflege und Kassenleistungen bekommen. „Rund 2,6 Millionen unserer Versicherten leben in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, den am stärksten von der Flut betroffen Bundesländern. Ihnen, aber auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern wollen wir zur Seite stehen und ihre drängendsten Fragen klären“, sagt Jürgen Rothmaier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER. Die Krankenversicherungsexpertinnen und -experten an der Hotline gäben Auskunft zu Themen wie Krankengeld, Pflegeleistungen oder zur Stundung von Beiträgen.
Sollten Sie auf der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit sein, wenden Sie sich bitte direkt an das Bürgertelefon. Telefon: 02226 - 917 444 oder per E-Mail (Bitte Rückrufnummer angeben): hilfetelefon@stadt-rheinbach.de
Ansprechpartner extern (DEHOGA): 0800 9886071
Erreichbarkeit:10:00 – 18:00 Uhr besetzt
DEHOGA in Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband) hat eine Hotline eingerichtet, mit der über 1.000 Betten, die Hoteliers kostenlos zur Verfügung gestellt haben, vermittelt werden sollen.
Neben der Unterbringung in geeigneten Hotelzimmern stellt sich die Vermittlung zwischen Obdachsuchenden, den Kommunen und den Hotels als große Herausforderung dar. Um diesen Weg zu professionalisieren, hat der DEHOGA eine “Unterkunftshotline für Flutopfer“ mit Unterstützung von Telekom und dem Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft initiiert. "Wir haben festgestellt, dass die "Vermittlungslücke" zwischen Betroffenen, den Hotels und den Kommunen geschlossen werden muss. Das erreichen wir mit der Hotline", ist sich Christoph Becker, verantwortlicher Geschäftsführer im DEHOGA Nordrhein und Initiator der Hotline, sicher und freut sich vor allen Dingen über die kurzfristige und unbürokratische Unterstützung durch die Telekom und die Wohnungswirtschaft.
Bürger*innen, die wegen der Flutkatastrophe derzeit nicht heizen können, wenden sich bitte zunächst unter Angabe der Kontaktdaten an das Hilfetelefon der Stadt Rheinbach unter 02226 – 917 444 oder per E-Mail an hilfetelefon@stadt-rheinbach.de
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