Schiedspersonen
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger schweren strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Jeder kann in eine Situation kommen, in der es unausweichlich erscheint, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Nicht immer ist dies jedoch erforderlich. Oft kann man durch ein Schlichtungsverfahren Zeit und auch Kosten sparen. In manchen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren sogar zwingend vorgeschrieben.
Die Tätigkeit der Schiedperson ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, der einem Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien gleichkommt.
Die Schlichtung beginnt mit dem Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens. Dieser Antrag kann bei der zuständigen Schiedsperson schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Schiedspersonen unterliegen der Schweigepflicht.
Das Stadtgebiet ist in zwei Schiedsbezirke aufgeteilt.
Bezirk I: Kernstadt, Flerzheim, Ramershoven, Oberdrees, Niederdrees
Schiedsperson: Werner Betmann
Euskirchener Weg 57
53359 Rheinbach
Telefon 02226 5904
Stellvertreterin: Gisela Bartels
An der Burg 17
53359 Rheinbach
Telefon 02226 14150
Bezirk II: Neukirchen, Merzbach, Queckenberg, Loch, Hilberath, Todenfeld, Wormersdorf
Schiedsperson: Gisela Bartels
An der Burg 17
53359 Rheinbach
Telefon 02226 14150
Stellvertreter: Werner Betmann
Euskirchener Weg 57
53359 Rheinbach
Telefon 02226 5904
Ansprechpartnerin im Fachgebiet Allgemeines Ordnungswesen: Claudia Floss
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
Telefon 02226 917-337
Telefax 02226 917-144
E-Mail claudia.floss@stadt-rheinbach.de