. .

Straßenverkehrsbehörde

Mit Überschreitung der 25.000 Einwohnergrenze im Jahre 2000 hat die Stadt Rheinbach neben anderen Aufgaben auch die Funktion der Straßenverkehrsbehörde - nicht zu verwechseln mit dem Straßenverkehrsamt - übernommen. Die Straßenverkehrsbehörde ist für viele Anliegen rund um das Thema "Verkehr" zuständig.
 
Dazu zählen zum Beispiel:

  • Anordnung von Verkehrszeichen
  • Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (z.B. für Schwertransporte, Karnevalsumzüge etc.)
  • Ausnahmen von Nacht-, Sonntags- und Feiertagsfahrverboten
  • Sonderparkausweise für Handwerker (gültig für Köln, Bonn, Leverkusen und in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, des Rhein-Erft-Kreises, des Rheinisch-Bergischen und des Oberbergischen Kreises)
  • Genehmigung von Arbeiten im Straßenraum
  • Schwerbehindertenparkausweise
  • Einsatzplanung der mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen

In regelmäßigen Verkehrsschauen mit der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Bonn und dem Straßenbaulastträger ( Bund, Land, Kreis oder Gemeinde ) wird die Verkehrssicherheit und die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen überprüft. Auch der Abbau nicht notwendiger Verkehrszeichen ist uns hierbei ein Anliegen.

Sachbearbeiter:
Fachgebiet Allgemeines Ordnungswesen
Helge Ptok
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
Telefon 02226 917- 248
Telefax 02226 917- 144
E-Mail helge.ptok@stadt-rheinbach.de