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Wohnungsbauförderung

Das Land Nordrhein Westfalen bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die im jährlichen Wohnungsbauförderungsprogramm festgelegt sind. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch bestehender Wohnraum. Die Fördermittel können für den Bau und Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude, Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen usw. beantragt werden.

Ansprechpartner:
Kathi Nolden
Telefon 02226 917-134
Fax 02226 917-215
E-Mail kathi.nolden@stadt-rheinbach.de

Christian Sievernich
Telefon 02226 917-124
Fax 02226 917-215
E-Mail christian.sievernich@stadt-rheinbach.de

Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Wohnungsbauförderungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Postanschrift:
Rhein-Sieg-Kreis
Abteilung Wohnungsbauförderung
Kaiser Wilhelm Platz 1
53721 Siegburg
Telefon 02241 13-0
Fax 02241 13-2179
E-Mail kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de

Ferner erhalten Sie Informationen über Fördermöglichkeiten beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und über das Wohnraumportal des Landes Nordrhein-Westfalen.