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Aktuelle Bauleitplanverfahren

Die Bauleitplanung ist eine der Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften des § 1 (3) Baugesetzbuch ableiten lässt. Sofern die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung erforderlich ist, hat die Stadt als Träger der Bauleitplanung die Verpflichtung, einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes seitens der Öffentlichkeit besteht nicht.

Grundsätzlich schreibt das Baugesetzbuch ein verbindliches Regelverfahren für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes vor. Möglichkeiten der Abweichung von diesem Regelverfahren bieten § 13 Baugesetzbuch „vereinfachtes Verfahren“ und § 13 a Baugesetzbuch „beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung“.

Die Übersicht über den Ablaufes eines regulären Bebauungsplanverfahrens (0,04 MB/pdf) liefert Ihnen einen Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensstufen des Bauleitplanverfahrens.

 

Bebauungsplan Rheinbach Nr. 54 "Gewerbe- und Büropark Rheinbach Nord II" 3.

- derzeit keine Beteiligung -

Bebauungsplan Rheinbach Nr. 60 "Am Getreidespeicher"

- derzeit keine Beteiligung -
 

Bebauungsplan Rheinbach Nr. 61 "Im Gülden Morgen"

– derzeit keine Beteiligung - .
 

Bebauungsplan Rheinbach Nr. 62 "Waldhotel"

- derzeit keine Beteiligung -
 

Bebauungsplan Rheinbach Nr. 68 "Pallottistraße"

- derzeit keine Beteiligung -
 

Bebauungsplan Rheinbach Nr. 69 "Bachstraße"

- derzeit keine Beteiligung -
 

Bebauungsplan Rheinbach-Niederdrees Nr. 2 "Am Dorf"

- derzeit keine Beteiligung -
 

13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Rheinbach "Waldhotel"

- derzeit keine Beteiligung -
 

Bebauungsplan Rheinbach Nr. 4 „Peppenhovener Straße“ 2. Änderung

- derzeit keine Beteiligung –

 

Bebauuugsplan Rheinbach Nr. 40 „Gerbergasse/Grabenstraße“ 2. Änderung

- derzeit keine Beteiligung –