Abnahmen
Im Regelfall werden bei einem Bauvorhaben zwei Bauzustandsbesichtigungen (Abnahmen) erforderlich:
- nach Erstellung des Rohbaus (nach Errichtung des Dachstuhls, jedoch vor Dacheindeckung)
- nach Fertigstellung des Gebäudes, aber vor Inbenutzungnahme bzw. Bezug
Welche Abnahmen bei Ihrem Bauvorhaben erforderlich sind, und welche Nachweise Sie vorhalten müssen, entnehmen Sie Ihrer Baugenehmigung. Die Termine sind rechtzeitig (ca. eine Woche vorher) bei der Bauordnungsbehörde anzuzeigen. In Einzelfällen kann die Bauaufsichtsbehörde auf Abnahmen verzichten, oder aber zusätzliche Termine -Bauüberwachungstermine- wahrnehmen, wenn das Bauvorhaben dies erfordert. Sowohl die Abnahmen als auch die Bauüberwachungstermine sind gebührenpflichtig.
Ansprechpartner
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Außendienstmitarbeiter auch während der Sprechzeiten des Sachgebietes Bauordnung nicht ständig erreichbar sind. Gerne können Sie eine Rückrufbitte per E-Mail hinterlassen.
Barbara Biedron
Zimmer 212
Telefon 02226 917-315
E-Mail barbara.biedron@stadt-rheinbach.de
Frau Biedron betreut das gesamte Stadtgebiet Rheinbach, mit Ausnahme der Gewerbegebiete Nord I und Nord I, sowie die Ortschaften.
Jörg Kirchhartz
Zimmer 204
Telefon 02226 917-335
E-Mail joerg.kirchhartz@stadt-rheinbach.de
Herr Kirchhartz betreut die Gewerbegebiete Nord I und Nord II
Formulare
Fachunternehmererklärung zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nach EnEV 2007
Fachunternehmererklärung zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nach EnEV 2009