- Kindertagesstätten, Familienzentren
- Schulen
- Projekt "Zukunft durch Innovation" (ZDI)
- Forschungscampus der Universität Bonn
- Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
- Berufskolleg
- Volkshochschule mit Musikschule
- Büchereien
- Jugendamt, Aufgaben und Leistungen
- Kirchen und religiöse Einrichtungen
-
Soziale Leistungen
- Allgemeine Sozialhilfe SGB XII
- Aussiedlerangelegenheiten
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Behindertenangelegenheiten
- Blindengeld und Gehörlosengeld
- Elterngeld und Elternzeit
- Grundsicherung
- Hilfe zur Pflege
- Integration
- Krankenhilfe
- Pflegeberatung
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngeld
- Wohnungsvermittlung (geförderter Wohnungsbau)
- Sozialadressen von A-Z
- Seniorentreffpunkte
- Senioren-Info
- Wohnen im Alter
Rundfunkgebührenbefreiung
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erfolgen.
Antragsformulare mit Erläuterungen erhalten Sie
- an der Bürgerinfothek im Rathaus oder
- bei der Gebühreneinzugszentrale.
Verwaltungsgebühren der Stadt Rheinbach:
5,50 €
Eine Befreiung von den Verwaltungsgebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ansprechpartnerin:
Monika Farber
Telefon 02226 917-129
Fax 02226 917- 215
E-Mail monika.farber@stadt-rheinbach.de