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Krankenhilfe nach dem SGB XII
Krankenhilfe nach dem 5. Kapitel des SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) erhalten Personen, die
- nicht krankenversichert sind und
- sich nicht selbst oder über ein Familienmitglied
versichern können.
Krankenhilfeempfänger sind leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Sie sind jedoch nicht Mitglied der Krankenkasse. Zuzahlungen sind von Krankenhilfeempfängern in gleicher Höhe zu leisten wie von Krankenkassenmitgliedern. Über die Krankenhilfe erfolgt keine Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Gewährung von Krankenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Für genaue Auskünfte ist eine Einzelprüfung erforderlich. Sie werden gerne persönlich beraten.
Ihre Ansprechpartner (auch in gegenseitiger Vertretung) sind:
Buchstaben A bis O:
Silke Kleefuß
Telefon 02226 917-132
Telefax 02226 917-215
E-mail silke.kleefuss@stadt-rheinbach.de
Buchstaben P bis Z:
Barbara Steinfartz
Telefon 02226 917-126
Telefax 02226 917-215
E-Mail barbara.steinfartz@stadt-rheinbach.de