- Kindertagesstätten, Familienzentren
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Soziale Leistungen
- Allgemeine Sozialhilfe SGB XII
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- Asylbewerberleistungsgesetz
- Behindertenangelegenheiten
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- Wohnen im Alter
Sozialhilfe nach dem SGB XII
Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) trat zum 01.01.2005 in Kraft. Es löste das bis dahin geltende Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab.
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, "den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde der Menschen entspricht" (§ 1 SGB XII).
Die Sozialhilfe umfasst die Bereiche
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Leistungen der Sozialhilfe sind grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig, dass heißt, Sozialhilfe wird nur dann gewährt, wenn der Bedarf nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann.
Sie werden gerne persönlich beraten.
Ihre Ansprechpartner sind:
Silke Kleefuß
Telefon 02226 917-132
Telefax 02226 917-215
E-Mail silke.kleefuss@stadt-rheinbach.de
Barbara Steinfartz
Telefon 02226 917-126
Telefax 02226 917-215
E-Mail barbara.steinfartz@stadt-rheinbach.de